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Nach einem Urteil des OLG Rostock v. 8.7.2011 (5 U 174/10) ist schon nach der Lebenserfahrung von einem fahrlässigen Mangel im Organisationsbereich des Unternehmers auszugehen, wenn infolge unkoordinierter Wartungs- und Reinigungsarbeiten ein Arbeitnehmer einer Reinigungsfirma zu Schaden kommt. In diesem Fall ist es Sache des Unternehmers, sich zu entlasten.

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