Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob bei Bauelementen aus Glas die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechts (z. B. ASR A1.7 Türen und Tore) eingehalten werden.

Checkliste

Glastüren, Glaswände, Verglasungen
  Check OK Bemerkungen
1 Glastüren    
1.1 Sind Verglasungen an Türen bruchsicher ausgeführt (Sicherheitsglas oder bruchsicherer Kunststoff, ggf. auch Splitterschutzfolien)? Alternativ: Abschirmung z. B. mit Stabgittern oder Lochblech    
1.2 Bei nicht bruchsicheren Flächen an Türen im Altbestand: Geht von der nicht bruchsicheren Fläche eine Verletzungsgefahr aus, die eine Nachrüstung erforderlich macht?  

Nachrüstung kann z.B. erforderlich sein bei :

  • viel Personenverkehr
  • unübersichtlichen Raumsituationen
  • besonders gefährdeten Personengruppen (Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung usw.)
  • Transport von Gütern
Für die Nachrüstung eignen sich oft auch Splitterschutzfolien
1.3 Sind insbesondere Rauchschutztüren mit Sicherheitsglas versehen?    
1.4 Sind Brandschutztüren mit Brandschutzverglasungen versehen?    
1.5

Nimmt die Verglasung mehr als dreiviertel der Türfläche ein?

Hinweis: Kennzeichnung in Augenhöhe erforderlich.
   
1.6

Gibt es bei Ganzglastüren Quetschstellen an der Nebenschließkante (> 8 mm)?

Hinweis: Verdeckung, Abweiser, Gummikantenschutz o. Ä. erforderlich.
   
1.7

Sind die Verglasungen in Türen ordnungsgemäß eingesetzt?

Hinweis: Kein Wackeln, Klappern, keine Risse usw.
  Lose Verglasungen stören oft durch lautes Klappern und können leichter zu Bruch gehen, wenn die Tür z. B. unsanft ins Schloss fällt.
1.8 Sind rahmenlose Glastüren und Glasschiebeelemente frei von Beschädigungen des Glases, insbesondere Kantenverletzungen und sitzen Beschläge und Türbänder fest?   Andernfalls ist die Bruchfestigkeit herabgesetzt.
1.9 Ist die Türöffnung ggf. so begrenzt, dass die Türfüllung nicht durch Anschlagen an Wände, Mobiliar usw. zerstört werden kann?    
2 Glaswände    
2.1

Besteht die Gefahr, dass Personen gegen die Glasfläche prallen, weil die Fläche unmittelbar an Verkehrswege oder Arbeitsplätze oder andere Aufenthaltsbereiche angrenzt?

Hinweise:

  • Verglasung muss bruchsicher sein (Sicherheitsglas, Glasbausteine, Kunststoff) oder alternativ so abgeschirmt (durch Verkleidungen, Geländer, Mobiliar, Bepflanzungen), dass Personen oder Gegenstände sie nicht berühren.
  • Verglasung muss deutlich wahrnehmbar sein (durch Kennzeichnung, Struktur, Dekorationen, Mobiliar ...)
  Nach heutiger Auffassung gilt Drahtglas nicht mehr als hinreichend bruchsicher bei Anprall.
2.2

Besteht Absturzgefahr?

Hinweise:

  • Erhöhte Anforderungen an die Bruchfestigkeit.
  • Alternativ Geländer 1 m hoch.
   
3 Fenster    
3.1

Ist das Fenster durch eine Brüstung (i. d. R. mind. 90 cm) und ggf. eine Fensterbank abgesetzt?

Hinweis: Keine speziellen Anforderungen an die Verglasung.
  Fenster mit tieferer Brüstung können z. B. durch eine breitere Fensterbank geschützt werden. Bei Fenstern ganz ohne Fensterbank ist die Gefahr größer, dass die Fenster bei Anprall zerstört werden.
3.2

Liegt das Fenster tiefer?

Hinweise:

  • Verglasung muss bruchsicher sein, bei Absturzgefahr erhöhte Anforderungen an die Bruchfestigkeit, alternativ Geländer o. Ä. 1 m hoch.
  • Alternativ kommen auch Abschirmungen (Geländer, Mobiliar, Heizkörper, Bepflanzungen) zum Schutz gegen Anprall in Frage (Geländer sollten 20 cm vor der Glasscheibe stehen).
   
4 Dächer, hoch liegende Verglasungen    
4.1 Sind die Glasbauteile den Verkehrslasten entsprechend ausgelegt?    
4.2 Ist sichergestellt, dass bei Zerstörung keine Personen durch herabfallende Splitter und Scherben gefährdet werden (Kunststoff, Verbundsicherheitsglas, Drahtglas, wenn keine Gefahr des Berührens besteht)?    
4.3 Für Ganzglaskonstruktionen und begehbare Glasflächen gelten besondere baurechtliche Vorschriften.    
5 Geländer/Umwehrungen müssen stets bruchsicher ausgeführt werden.    
6 Spiegel und Verglasungen an Schaukästen, Bildern    
6.1

Befinden sich die Verglasungen etwa auf Brusthöhe?

Hinweis: Keine besonderen Anforderungen.
   
6.2

Sind die Verglasungen großflächig, tief angebracht oder befinden sie sich unmittelbar an engen Verkehrswegen?

Hinweise:

  • Bruchsichere Ausführung erforderlich.
  • Ggf. Bilder gegen Absturz sichern, keine randlosen Rahmen verwenden.
   
7

Sind ggf. erforderliche weitergehende Anforderungen erfüllt?

Beispiele:

  • Ballwurfsicherheit
  • Durchbruch-, Durchwurf-, Durchschusshemmung
   

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