Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob bei Bauelementen aus Glas die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechts (z. B. ASR A1.7 Türen und Tore) eingehalten werden.
Checkliste
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Glastüren, Glaswände, Verglasungen | |||
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Check | OK | Bemerkungen | |
1 | Glastüren | ||
1.1 | Sind Verglasungen an Türen bruchsicher ausgeführt (Sicherheitsglas oder bruchsicherer Kunststoff, ggf. auch Splitterschutzfolien)? Alternativ: Abschirmung z. B. mit Stabgittern oder Lochblech | ||
1.2 | Bei nicht bruchsicheren Flächen an Türen im Altbestand: Geht von der nicht bruchsicheren Fläche eine Verletzungsgefahr aus, die eine Nachrüstung erforderlich macht? | Nachrüstung kann z.B. erforderlich sein bei :
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1.3 | Sind insbesondere Rauchschutztüren mit Sicherheitsglas versehen? | ||
1.4 | Sind Brandschutztüren mit Brandschutzverglasungen versehen? | ||
1.5 | Nimmt die Verglasung mehr als dreiviertel der Türfläche ein? Hinweis: Kennzeichnung in Augenhöhe erforderlich. |
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1.6 | Gibt es bei Ganzglastüren Quetschstellen an der Nebenschließkante (> 8 mm)? Hinweis: Verdeckung, Abweiser, Gummikantenschutz o. Ä. erforderlich. |
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1.7 | Sind die Verglasungen in Türen ordnungsgemäß eingesetzt? Hinweis: Kein Wackeln, Klappern, keine Risse usw. |
Lose Verglasungen stören oft durch lautes Klappern und können leichter zu Bruch gehen, wenn die Tür z. B. unsanft ins Schloss fällt. | |
1.8 | Sind rahmenlose Glastüren und Glasschiebeelemente frei von Beschädigungen des Glases, insbesondere Kantenverletzungen und sitzen Beschläge und Türbänder fest? | Andernfalls ist die Bruchfestigkeit herabgesetzt. | |
1.9 | Ist die Türöffnung ggf. so begrenzt, dass die Türfüllung nicht durch Anschlagen an Wände, Mobiliar usw. zerstört werden kann? | ||
2 | Glaswände | ||
2.1 | Besteht die Gefahr, dass Personen gegen die Glasfläche prallen, weil die Fläche unmittelbar an Verkehrswege oder Arbeitsplätze oder andere Aufenthaltsbereiche angrenzt? Hinweise:
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Nach heutiger Auffassung gilt Drahtglas nicht mehr als hinreichend bruchsicher bei Anprall. | |
2.2 | Besteht Absturzgefahr? Hinweise:
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3 | Fenster | ||
3.1 | Ist das Fenster durch eine Brüstung (i. d. R. mind. 90 cm) und ggf. eine Fensterbank abgesetzt? Hinweis: Keine speziellen Anforderungen an die Verglasung. |
Fenster mit tieferer Brüstung können z. B. durch eine breitere Fensterbank geschützt werden. Bei Fenstern ganz ohne Fensterbank ist die Gefahr größer, dass die Fenster bei Anprall zerstört werden. | |
3.2 | Liegt das Fenster tiefer? Hinweise:
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4 | Dächer, hoch liegende Verglasungen | ||
4.1 | Sind die Glasbauteile den Verkehrslasten entsprechend ausgelegt? | ||
4.2 | Ist sichergestellt, dass bei Zerstörung keine Personen durch herabfallende Splitter und Scherben gefährdet werden (Kunststoff, Verbundsicherheitsglas, Drahtglas, wenn keine Gefahr des Berührens besteht)? | ||
4.3 | Für Ganzglaskonstruktionen und begehbare Glasflächen gelten besondere baurechtliche Vorschriften. | ||
5 | Geländer/Umwehrungen müssen stets bruchsicher ausgeführt werden. | ||
6 | Spiegel und Verglasungen an Schaukästen, Bildern | ||
6.1 | Befinden sich die Verglasungen etwa auf Brusthöhe? Hinweis: Keine besonderen Anforderungen. |
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6.2 | Sind die Verglasungen großflächig, tief angebracht oder befinden sie sich unmittelbar an engen Verkehrswegen? Hinweise:
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7 | Sind ggf. erforderliche weitergehende Anforderungen erfüllt? Beispiele:
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