Begriff

Auf Grundlage der Zoneneinteilung im Explosionsschutz werden spezifisch für jede Zone Geräte ausgewählt, die die grundlegenden Anforderungen nach 2014/34/EU erfüllen müssen. Dabei wird zwischen Gerätegruppe und Gerätekategorie unterschieden.

Grundsätzlich existieren nach RL 2014/34/EU 2 verschiedene Gerätegruppen:

  • Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
  • Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Gerätegruppen sind in der RL 2014/34/EU definiert. Hier ist festgelegt, welche Anforderungen diese Geräte erfüllen müssen und welche Gerätegruppe in welcher Zone verwendet werden darf. Dies wird auch im Technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung (z. B. TRGS 723 (ersetzt TRBS 2152 Teil 3) ) angewendet. Am 20.4.2016 wurden die Inhalte der RL 2014/34/EU über die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Vieles aus der alten ATEX-Richtlinie 94/9/EG ist mehr oder weniger unverändert auch in der neuen Verordnung enthalten. Gerätegruppen, -kategorien und die Entscheidungskriterien für die Zuordnung, die Definitionen für Schutzsysteme und explosionsfähige Atmosphäre und auch Pflichten des Herstellers beim Inverkehrbringen und Kennzeichnen bleiben unverändert. Doch einige Regelungen wurden detaillierter ausgeführt. Hersteller müssen nun die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Und die Zündgefahrenbewertung findet nun im Rahmen der Risikoanalyse und -bewertung, die im Konformitätsbewertungsverfahren festgeschrieben ist, statt. FAQ-Liste unter www.dekra-exam.eu/images/download/atex/atex_guidance.pdf.

Alle unter der alten ATEX-Richtlinie 94/9/EU ausgestellten Zertifikate sind weiterhin gültig. Seit dem Stichtag 20.4.2016 werden die neuen Zertifikate gemäß ATEX 2014/34/EU ausgestellt.

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