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1. Welche deutschen Rechtsvorschriften müssen im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten beachten werden?
a) Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
b) Gentechnik-Rückhalteverordnung (GenRüV)
c) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. Woran kann man einen gentechnisch veränderten Organismus, der in der EU in Verkehr gebracht wird, d. h. eine Marktzulassung hat, erkennen?
a) am Stoffetikett mit Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (P-Sätze)
b) an einem spezifischen Erkennungsmarker als Code aus Zahlen und Buchstaben
c) am standardisierten EU-Label "gentechnikfrei"
3. Wodurch ist die Sicherheitsstufe S3 hinsichtlich der Gefährdungen gekennzeichnet?
a) Der betreffende Organismus kann schwere Krankheiten auslösen.
b) Eine Verbreitung des Organismus ist möglich.
c) Es gibt für den Organismus derzeit keine wirksame Behandlungsmöglichkeit.
4. Welche baulichen und/oder technischen Maßnahmen müssen in Arbeitsräumen der Sicherheitsstufe 2 umgesetzt werden?
a) Sicherheitswerkbänke oder spezielle Zentrifugen für aerosolfreisetzende Arbeiten
b) Auffangvorrichtungen zur Verhinderung eines unkontrollierten Austritts von GVO
c) jährliche Prüfung aller gentechnisch veränderten Organismen durch eine befähigte Person
5. Was ist beim Autoklavieren zu beachten?
a) Vor der Benutzung Wasser auf 121 °C erwärmen.
b) Wegen eines möglichen Siedeverzugs den Deckel nach dem Autoklavieren erst öffnen, wenn die Temperatur unter Siedetemperatur gesunken ist.
c) Deckel von Gefäßen, die Flüssigkeiten enthalten, gasdicht verschrauben, um einen ausreichenden Überdruck zu gewährleisten.

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