Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung[2] [Bis 31.12.2019: kerntechnische Entsorgungssicherheit] ist zuständige Behörde für
2. |
die Genehmigung der Beförderung von radioaktiven Stoffen nach Absatz 5.1.5.1.2 des IMDG-Codes; |
3. |
die Beförderungsgenehmigung durch Sondervereinbarungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe nach Absatz 5.1.5.1.3 in Verbindung mit Abschnitt 1.5.4 des IMDG-Codes; |
4. |
die Entgegennahme der Anmeldung nach Absatz 5.1.5.1.4 des IMDG-Codes; |
6. |
die Genehmigung eines Strahlenschutzprogramms nach Absatz 5.1.5.1.2 in Verbindung mit Absatz 7.1.4.5.8 des IMDG-Codes. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen