2.1 Sicherheitskennzeichen

Optische Sicherheitskennzeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind.

2.2 Anforderungen an optische Gefahrensignale von Maschinen

  • Der Bediener muss von typischen Arbeitspositionen aus die optischen Warnsignale erkennen und unterscheiden.
  • Wenn die Maschine dem Bediener eine Blickrichtung vorgibt, sollte sich das Warnsignal innerhalb des Gesichtsfeldes befinden.
  • Der Bediener darf durch das Warnsignal nicht geblendet werden.
  • Das Warnsignal muss in allen Lichtbedingungen erkennbar und von anderen Lichtsignalen unterscheidbar sein.
  • Wenn mehrere Gefahrensignale vorhanden sind, müssen sich diese durch mind. 2 Merkmale (Farbe, Zeitverlauf, …) unterscheiden.
  • Warnsignale müssen der standardisiert festgelegten Bedeutung entsprechen (DIN EN 842:2009, DIN EN 981:2009).
 
Farbe Bedeutung Zweck
Rot Gefahr! Lebens- bzw. Verletzungsgefahr, z. B. durch ungeschützte bewegliche Teile.
Gelb Vorsicht! Zustandsänderung, Temperatur, Druck sind z. B. nicht im normalen Bereich.
Grün Normalzustand Sicherheit. Weitermachen.
Blau Handeln Anlagenspezifische Aktion ist erforderlich.

Tab. 1: Bedeutung der Farbsignale

  • Das Warnsignal muss wirksam sein, solange bis die gefährliche Situation behoben ist.
  • Warnsignale müssen regelmäßig durch z. B. Sichtprüfung auf Wirksamkeit überprüft werden.

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