Grundsätzlich ist der Schalldruckpegel so niedrig wie möglich zu halten, allerdings gibt es zusätzlich Grenzwerte bzw. Beurteilungspegel für die jeweilige Tätigkeitskategorie:
- einen maximalen Beurteilungspegel von 55 dB(A) bei Tätigkeiten der Kategorie I, beispielsweise Besprechungen, Schulungen oder wissenschaftliches Arbeiten;
- einen maximalen Beurteilungspegel von 70 dB(A) bei Tätigkeiten der Kategorie II, beispielsweise Bürotätigkeiten oder Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten;
- einen maximalen Beurteilungspegel von 80 dB(A) bei Tätigkeiten der Kategorie III, beispielsweise handwerkliche Tätigkeiten oder einfache Maschinenbedienung.
Bezüglich der raumakustischen Anforderungen gibt es ebenfalls Grenzwerte zur Nachhallzeit (T):
Für Büroräume:
- Callcenter: T = 0,5 s
- Mehrpersonen- und Großraumbüros: T = 0,6 s
- Ein- und Zweipersonenbüros: T = 0,8 s
Für Bildungsstätten erfolgt die Berechnung der zulässigen Nachhallzeit durch eine Formel:
T = (0,32 x lg V/m³ – 0,17) s
V = Raumvolumen in m³
Beispiel: Bei einem Unterrichtsraum mit einem Raumvolumen von 210 m³ errechnet sich ein Sollwert für die Nachhallzeit von ca. 0,6 s.
Sonstige Räume mit Sprachkommunikation:
Mindesteinhaltung eines Schallabsorptionsgrades von 0,3 bei eingerichtetem Raum.
Hinweis: Eine Auflistung der Schallabsorptionsgrade diverser Baustoffe u. Ä. kann dem Anhang 2 ASR A3.7 zur Abschätzung entnommen werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen