Hintergrundgeräusche erschweren auf beiden Seiten die Verständigung über eine Gegensprechanlage. Auf der Eingangsseite entstehen sie z. B. durch Gespräche von Passanten im Eingang, durch das Öffnen und Schließen von Türen oder durch von außen eindringende Verkehrsgeräusche, wenn die Eingangstüren geöffnet werden. Naturgemäß sind diese Geräusche kaum zu unterbinden und lassen sich auf der Eingangsseite nur indirekt über die Raumakustik und die Funktion des Mikrofons (s. Abschn. 4.2.3) unterdrücken.

Innerhalb der Pforte sind es ggf. benachbarte Arbeitsplätze, die sich mit ihrer Geräuschentwicklung gegenseitig stören, oder technische Einrichtungen wie Protokolldrucker der Haustechnik oder die Lüftungs- oder Klimaanlage. Grundsätzlich sollte eine ruhige Arbeitsatmosphäre und die Vermeidung von Störgeräuschen innerhalb der Pforte Vorrang haben. Hochwertige Gegensprechanlagen mit Richtmikrofonen sind zwar durchaus in der Lage, auch bei einer gewissen Geräuschkulisse einwandfrei zu übertragen. Allerdings steigt eben der technische Aufwand und überdies schont es die Beschäftigten mehr, wenn störende Hintergrundgeräusche von vornherein vermieden oder wenigstens unterdrückt werden.

Manchmal können Schallschutzelemente wie halbhohe Trennwände gegen Störgeräusche abschirmen, sie lassen die Pforte aber auch enger und unübersichtlicher wirken. Technische Einrichtungen sollten auf jeden Fall lärmarm gestaltet bzw. abgeschirmt werden. Überwachungseinrichtungen der Haustechnik müssen ggf. in abgetrennten Bereichen, in Schränken oder unter Schallschutzhauben untergebracht werden, was allerdings wieder entsprechende Platzreserven erfordert.

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