Auf europäischer Ebene ist die Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Juni 2013 in Kraft getreten. Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV hat die Bundesregierung die Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt.

Die EMFV ist am 19.11.2016 in Kraft getreten und schützt die Beschäftigten vor allen wissenschaftlich nachgewiesenen direkten biophysikalischen Kurzzeitwirkungen und indirekten Auswirkungen durch statische elektrische, statische magnetische sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 300 GHz. Hierfür schreibt die Verordnung Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen vor. Mögliche Langzeitwirkungen ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für einen Kausalzusammenhang sind nicht Gegenstand der Verordnung.

4.4.1 TREMF: Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Das Schutzziel der EMFV wird über Technische Regeln konkretisiert. Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung EMF (TREMF) wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) im Februar 2023 veröffentlicht. Der Teil "Allgemeines" erläutert den Anwendungsbereich der EMFV und enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der EMFV relevant sind, sowie Angaben zu tatsächlichen und möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch EMF.

Die TREMF NF gilt für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz. Sie gilt für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen.

Die TREMF HF gilt für EMF im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Auch diese gilt für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen.

Die TREMF "Magnetresonanzverfahren" beschreibt die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei der Anwendung von Magnetresonanzverfahren.

Abb. 1: Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutz elektromagnetische Felder[1]

[1] Quelle: Netze BW GmbH, Technisches Anlagenmanagement Strom/Gas.

4.4.2 Weitere Umsetzungshilfen/-normen

Als Hilfestellung zur Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU hat die Europäische Kommission einen dreiteiligen nicht verbindlichen Leitfaden veröffentlicht. Der Leitfaden besteht aus dem Praktischen Leitfaden (Band 1), beispielhaften Fallstudien für verschiedene Berufszweige (Band 2) sowie einem separaten Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Leitfaden ist über die BAuA auf der Homepage der Europäischen Kommission in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

Des Weiteren wurde als normative Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU die DIN EN 50647 VDE 0848-647 "Basisnorm für die Evaluierung der beruflichen Exposition gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern ausgehend von Komponenten und Anlagen zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie" geschaffen. Diese Norm beschränkt sich auf einen Frequenzbereich von 0 Hz bis 20 kHz und dient somit ausschließlich als Basisnorm für Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

4.4.3 Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten

Für die berufliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sind europaweit einheitliche Richtlinien verabschiedet worden. Die in der EU-Directive 2013/35/EU (Elektromagnetische Felder) festgelegten Anforderungen wurden in Deutschland mit der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV v. 15.11.2016) in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzlich liegen die zulässigen Werte am Arbeitsplatz höher als für die allgemeine Öffentlichkeit, weil die Exposition unter stärker kontrollierten Bedingungen stattfindet. Dennoch sind auch die Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz so bemessen, dass der Schutz der Arbeitnehmer jederzeit sichergestellt ist.

 
Frequenz Elektrisches Feld (kV/m) Magnetisches Feld (μT)
0 Hz Gleichfeld 28,2 2.000.000
16,7 Hz Wechselfeld Bahnstrom 20 1.482/17.784*
50 Hz Wechselfeld Energieversorgung 10/20* 1.000/6.000*

* Angegeben sind die sog. untere und obere Auslöseschwelle.

Tab. 5: Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten nach EMFV (als Effektivwerte angegeben)

Für eine erste Orientierung – insbesondere für Gewerbe und Kleinbetriebe – sind die in den TREMF NF und HF enthaltenen Übersichtstabellen hilfreich, die Hinweise auf hinsichtlich des Arbeitsschutzes nicht relevante Feldquellen geben. Dies sind beispielsweise typische IT-Ausstattungen mit Telefon, PC oder Laptop, Tastatur und Maus (Bluetooth), Drucker und WLAN, aber auch andere alltagstypische Beispiele aus dem beruflichen Umfeld sind dort aufgeführt.

Sind die Feldquellen nicht mit einfachen Mitteln bewertbar, muss eine detaillierte Analyse der Feldexposition am Arbeitsplatz nach den Vorgaben der TREMF erfolgen. Ein besonderes Augenmerk ist im beruflichen Umfeld auf eine mögliche Beeinflussung von aktiven medizinischen Hilfsmitteln wie beispielsweise Herzschrittmacher zu richten. Hier stellen die TREMF Hilfen zur Bewertung der Expositionssituationen zur Verfügung, u...

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