Der Kontext beschreibt die für die Leistungen im Arbeitsschutz relevanten Rahmenbedingungen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen (z. B. Forderungen von Partnern oder Kunden) eines Unternehmens. Er ist bei der Gestaltung des AMS zu berücksichtigen. Alle AMS-Konzepte (-Standards) fordern dies mehr oder weniger. Selbstverständlich sind Kontextbedingungen, wie die Anzahl der Beschäftigten, die Betriebsgröße sowie die Tätigkeitsschwerpunkte oder Branchen. Das AMS-Konzept Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC/SCP) richtet sich primär an Unternehmen mit eher rustikalen Arbeitsbedingungen und ist auch entsprechend gestaltet. Neben diesen impliziten Forderungen sowie der Ermittlung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, müssen bei SCC/SCP keine weiteren Kontextbedingungen bestimmt werden. Der Nationale (deutsche) Leitfaden für AMS (NLA) beschränkt sich primär auf die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und andere Anforderungen. Die DIN ISO 45.001 geht hier deutlich weiter. Sie fordert im Punkt 4:

  1. Die Bestimmung der für das Unternehmen relevanten externen Einflüsse (z. B. das Umfeld, der Wettbewerb, technologische Entwicklungen, neues arbeitsschutzrelevantes Wissen sowie Veränderungen) und der relevanten internen Themen, wie Führung, betriebliche Strategien, Wissen und Kompetenzen, technologische Neuerungen, kulturelle Veränderungen etc., die sich auf ihre Fähigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse des AMS zu erreichen.
  2. Die relevanten Erfordernisse und Erwartungen (d. h. Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) der Beschäftigten und anderer interessierter Parteien, die zu benennen sind (z. B. gesetzliche und regelsetzende Behörden, Lieferanten, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, Kunden etc.) .
  3. Die Geschäftsführung eines Unternehmens kann festlegen, ob das AMS im gesamten Unternehmen oder nur in Teilbereichen angewendet werden soll. Dabei sollte die Außenwirkung (Glaubwürdigkeit) einer Begrenzung auf einzelne Teilbereiche beachtet werden. Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS ist weiterhin zu beachten, dass das AMS alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Anwendungsbereichs einschließt, die der Zuständigkeit oder dem Einfluss des Unternehmens unterliegen und die sich auf die eigenen Leistungen bei der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (dem Arbeitsschutz) auswirken können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge