Eine Bestandsaufnahme kann im Rahmen von Vorüberlegungen zur Einführung eines AMS, auf Beschluss des Arbeitsschutzausschusses zur Ermittlung des Istzustands oder nach der grundsätzlichen Entscheidung der Geschäftsführung für die Einführung eines AMS erfolgen. Sie dient der Vorbereitung einer AMS-Einführung bzw. der Weiterentwicklung eines bereits vorhandenen AMS.

Eine fundierte Bestandsaufnahme trägt wesentliche Informationen zur Ausgangssituation (aktueller Stand), zu den relevanten Dokumenten (Festlegungen, Vorlagen, ...), den Ergebnissen (Leistungen im Arbeitsschutz) sowie den Intentionen im Arbeitsschutz zusammen und dokumentiert diese. Im Rahmen der Bestandsaufnahme muss auch gefragt werden, inwieweit die Festlegungen, Regelungen, Maßnahmen etc. den aktuellen öffentlich-rechtlichen Forderungen sowie den betrieblichen Erfordernissen genügen und wie es mit der Praktikabilität und der Wirksamkeit aussieht. Damit liefert die Bestandsaufnahme wichtige Argumente – was läuft gut und ist gut organisiert und wo bestehen Handlungsbedarfe – für die Notwendigkeit eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Form eines AMS sowie Hinweise auf erforderliche Maßnahmen bei der Einführung eines AMS.

 
Achtung

Eine Bestandsaufnahme ist kein Audit

Für die Sicherheit bei der Arbeit sowie die Gesundheit der Beschäftigten wird i. d. R. bereits einiges getan. Wenn durch eine Bestandsaufnahme bei den Akteuren im Arbeitsschutz der Eindruck entstehen würde, dass sie dadurch kontrolliert werden, wäre dies fatal. Deshalb sollten die Intentionen der Bestandsaufnahme im Vorfeld kurz kommuniziert werden. Botschaft: Wir tun bereits einiges für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, dies wollen wir uns – wie in anderen betrieblichen Bereichen auch – anschauen, um noch sicherer zu werden.

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