In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste seit 1.7.2014 sowohl in gewerblich als auch in privat genutzten Fahrzeugen Pflicht.[1]

Der Führer des Fahrzeugs ist verpflichtet, den zuständigen Personen auf Verlangen die Warnweste vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen.

Warnwesten dienen dazu, ihre Träger bei der Tätigkeit im Straßenraum aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – auffällig und unverwechselbar als gefährdete Personen erkennbar zu machen. Dafür sind Warnwesten in fluoreszierendem Orange-Rot mit aufgebrachten Reflexstreifen geeignet, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Mindestfläche des sichtbaren Materials, der Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung und der Rückstrahlwerte erfüllen.

 
Wichtig

Geeignete Warnwesten

Geeignete Warnwesten erkennt man an der Aufschrift DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder EN ISO 20471:2013.

Da die Warnweste der eigenen Sicherheit dient, wird empfohlen, diese bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. Entsprechend sollte sich die Warnweste im Fahrzeuginneren (Handschuhfach, Ablage der Fahrertür) befinden.

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