Bei systemisch wirkenden Stoffen ist eine Extrapolation von Versuchsdaten aus oraler Verabreichung auf die inhalative Belastung möglich, wenn keine Hinweise auf wesentliche Unterschiede hinsichtlich Resorption und Metabolismus vorliegen. Daher wird i. d. R. unterstellt, dass eine oral verabreichte Stoffmenge die gleiche Wirksamkeit hat wie die gleiche Stoffmenge bei Inhalation.

Eine Wegeextrapolation ist nach Überzeugung des AGS nicht möglich,

  • wenn nur Studien mit wiederholter dermaler Verabreichung vorliegen, da hierbei große Unterschiede in der resorbierten Stoffmenge bestehen können;
  • wenn Studien mit wiederholter oraler Verabreichung und Hinweise auf eine toxikologisch bedeutende dermale Resorption vorliegen;
  • bei Metallverbindungen, da es in der Literatur Hinweise auf nicht systematische und stark variierende Resorptionen nach oraler bzw. inhalativer Belastung gibt;
  • bei lokal wirkenden Stoffen, da hierbei unterschiedliche Organe betroffen sind und sich die wirksamen Dosen vermutlich unterscheiden;
  • bei schwer löslichen Stoffen (Löslichkeit < 1 mg/l H2O und < 1 mg/kg Fett), da nicht- bzw. schwerlösliche Stoffe oral untoxisch sein, inhalativ jedoch zu deutlichen Wirkungen an der Lunge führen können.

In den vorstehend genannten Fällen hält der Ausschuss für Gefahrstoffe eine Ableitung von Luftgrenzwerten nicht für möglich. Gleichwohl verlangt REACH von den Inverkehrbringern, auch in diesen Fällen einen DNEL anzugeben, wenn eine inhalative Exposition zu erwarten ist. Gegebenenfalls führt dies zu der Forderung, für die Registrierung eine Inhalationsstudie durchzuführen.

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