Mit Förderanlagen werden Gesteinskörnung, Bindemittel, Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel in Vorratssilos und -behälter und von dort in den Betonmischer transportiert. Anlagen zur Förderung sind:

  • Förderbänder, Becherwerke, Kübelkrananlagen, Schrapper, Aufzugskübelbahnen, Vibrationsrinnen, fahrbare Wiegebehälter
  • Pumpen und Rohrsysteme für Zugabewasser, flüssige Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel
  • Förderschnecken, Zellradschleusen und pneumatische Förderanlagen für Bindemittel und Zusatzstoffe

Während des Mischvorganges erfolgt der automatische Betrieb der Förderanlagen. Schutzeinrichtungen an Förderanlagen verhindern das Eingreifen in Gefahrstellen oder den Aufenthalt in Gefahrbereichen. Häufige Probleme entstehen durch Verunreinigungen, wenn zu deren Beseitigung in automatische Bereiche eingegriffen oder Schutzeinrichtungen entfernt und nicht wieder montiert werden.

Rechtliche Grundlagen

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Abb. 18

Vor-Ort-Steuerung um Becher des Becherwerkes zu positionieren

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-018 "Stetigförderer"
  • DIN EN 618:2011-04 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Schüttgut ausgenommen ortsfeste Gurtförderer"
  • DIN EN 620:2011-07 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"
  • DIN EN 60204-1:2006 "Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen"
  • DIN EN ISO 13857: 2008 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"
  • Merkblattreihe T008 "Maschinen Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

 

Gefährdungen
  • Eingezogen oder gequetscht werden an den beweglichen Teilen der Förderanlagen.
  • Getroffen werden durch herunterfallendes Fördergut aus Förderanlagen.
  • Stolpern und Stürzen durch ausgetretenes Fördergut aus den Förderanlagen.
  • Verletzt werden durch mit Druck aus pneumatischen Förderanlagen und Rohrleitungen austretende Bindemittel und Betonzusatzstoffe.
  • Anstoßen an festen Bauteilen.
  • Verletzt werden bei der Beseitigung von Störungen im Winterbetrieb, z. B. festgefrorene und durchrutschende Förderbänder.
  • Abstürzen, gequetscht werden, getroffen werden bei der Beseitigung von Verstopfungen durch z. B. verklumptes Material an Schiebern, Klappen und auf Rosten.
  • Brandgefahr beim Betrieb von Heizlüftern und beim Abtauen von Frostverstopfungen mit Gasbrennern.
  • Ausrutschen und Stürzen bei Arbeiten in feuchter Arbeitsumgebung.
  • Einwirkung auf Augen, Haut, Atemwege oder Lunge

    • durch aus Förderanlagen ausgetretene Stoffe.
    • durch Austreten von Bindemitteln bei nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Fördereinrichtungen, bei Reinigung von Rohrleitungen oder der Filteranlage sowie bei der Probeentnahme.
  • Einwirkung von Lärm und Staub, z. B. beim Betrieb von Elevatoren, pneumatischen Einrichtungen, z. B. an Schiebern und Klappen.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

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Abb. 19

Turmanlage mit Becherwerk

Maßnahmen für den Betrieb
  • Sorgen Sie dafür, dass alle beweglichen Teile der Förderanlagen so konstruiert und gebaut sind, dass Gefährdungen durch Berührungen dieser Teile oder Aufenthalte in Gefahrenbereichen verhindert sind.
  • Rüsten Sie parallel zu betreibende Förderstränge mit jeweils einem Hauptschalter aus.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Anlagen mit trennenden oder nicht trennenden Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzzaun, Schutzgitter, Sicherheitsschalter) ausgerüstet sind.
  • Überprüfen Sie, ob alle gefahrbringenden Bewegungen von Not-Halt- Einrichtungen unterbrochen werden können, z. B. Förderbänder, Schrägaufzüge.
  • Verhindern Sie den ungewollten Austritt von Material aus Förderanlagen.
  • Setzen Sie zur Reduzierung von Verschmutzungen des Gurtes an Förderbändern Gurtreinigungseinrichtungen, wie Abstreifer oder Bürsten ein.
  • Stellen Sie regelmäßig die Abstreifer an Förderbändern nach bzw. erneuern Sie diese bei Fehlfunktion.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Bandanlagen mit Anlaufwarneinrichtungen ausgestattet sind, soweit sie nicht vom Steuerstand aus einsehbar sind.
  • An den Schrapperanlagen sind zu den bisher üblichen Schutzmaßnahmen, wie akustische und optische Warneinrichtungen in Kombination mit Beschilderungen und Not-Halt-Einrichtungen, zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, welche zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen in Ihren Anlagen getroffen werden müssen, z. B. Bereichssicherung mittels Lichtschranken, verriegelte Tore und gewährleisten Sie damit, dass kei...

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