Rechtliche Grundlagen
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Allgemeines
Bei der Erzeugung von Roheisen und Stahl müssen sehr große Materialströme bewältigt werden. Dabei werden Bahnen, Krane, LKW und Flurförderzeuge genutzt. Transportiert werden Schrott, Schlacke, feuerflüssige Massen, Zuschlagstoffe und vieles mehr. Die Vielzahl von Transportvorgängen erfordert eine klare Abstimmung zwischen den beteiligten Personen.
Gefährdungen |
Maßnahmen |
Sorgen Sie als Unternehmer/als Unternehmerin dafür, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
Zu 1. Transport von FFM Für alle Transporte mit FFM ist festzulegen, dass diese im Werksverkehr Vorfahrt haben. Für die Transportmittel selbst (Straßen- oder Schienenfahrzeuge, Krane) sind Höchstgeschwindigkeiten festzulegen, ebenso wie für den gesamten Werksverkehr im Bereich der FFM-Transporte. Die Transportwege sind freizuhalten (Halteverbot). Beschäftigte dürfen auf Wagen mit gefüllten Pfannen nur in feuersicheren Ständen mitfahren. Im Bereich feuerflüssiger Massen dürfen keine gasbetriebenen Flurförderzeuge eingesetzt werden. Kranbedienpersonen für den Transport feuerflüssiger Massen müssen besonders ausgebildet sein. Sorgen Sie als Unternehmer/Unternehmerin dafür, dass Krane für den Transport von FFM spezifischen technischen Anforderungen entsprechen. Um beim Krantransport ein sicheres Anhängen der Pfannen zu gewährleisten, ist eine technische Überwachung (z. B. Druckaufnehmer, Druckkammer) der Kranhaken empfehlenswert, die der Kranbedienperson anzeigt, dass die Pfanne mit beiden Tragzapfen im Haken hängt. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch ein Einweiser, der vollen Überblick über die Situation hat, der Kranbedienperson das korrekte Anhängen bestätigen. Sorgen Sie dafür, dass Pfannengehänge, Tragscheren, Tragzapfen, Tragringe und Kippantriebe von Gieß-, Transport- und Schlackenpfannen auf Rissbildung und andere Schäden beobachtet werden. Mit der Pfanne fest verbundene Pfannengehänge müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Pendeln und Umschlagen ausgerüstet sein. Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Umschlagen sind z. B.:
Pfannengehänge müssen gegen Hitzestrahlung geschützt sein, wenn durch die Erwärmung die Tragfähigkeit des Gehänges herabgesetzt werden kann.
Stellen Sie also sicher, dass Pfannengefäße und -gehänge, Tragscheren, Tragzapfen, Tragringe
Zusätzlich haben Sie als Unternehmer/Unternehmerin dafür zu sorgen, dass bei Pfannengehängen, Tragscheren, Tragzapfen und Tragringen nach Ablauf von drei Jahren nach der erstmaligen Inbetrieb... |
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