Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe festgelegt:

Abluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Absauganlagen/Absaugungen

sind lüftungstechnische Einrichtungen zur Erfassung, Weiterleitung und gegebenenfalls Abscheidung der bei Arbeitsprozessen freigesetzten Luftverunreinigungen.

Abscheider

werden eingesetzt, um Luftverunreinigungen aus der Luft zu entfernen. Man unterscheidet Einrichtungen zum Abscheiden von

  • festen oder flüssigen Luftverunreinigungen (Partikelabscheider),
  • gas- oder dampfförmigen Luftverunreinigungen (Gasabscheider).

Absorption

ist das Eindringen eines Gases in eine Flüssigkeit oder einen Festkörper.

Adsorption

ist die Anlagerung von Gasen an der Oberfläche eines Festkörpers.

Aerosole

sind heterogene Gemische aus Luft und luftgetragenen Partikeln (fest oder flüssig). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Aerosole mit festen Partikeln als Rauche oder Stäube, Aerosole mit flüssigen Partikeln als Nebel bezeichnet.

Außenluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Erfassungseinrichtungen

sind lufttechnische Bauteile, die dazu dienen, luftfremde Stoffe ortsnah an der Austritts- oder Entstehungsstelle abzusaugen, so dass diese Verunreinigungen möglichst nicht in den Atembereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten gelangen können.

Erfassungsluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Fortluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Freie Lüftung (auch als natürliche Lüftung bezeichnet)

erfolgt über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, über Fenster, Türen oder auch dafür vorgesehene Öffnungen und Schächte. Die Raumluft wird aufgrund von Druckunterschieden infolge von Wind- oder Temperaturdifferenzen gegen Außenluft ausgetauscht.

KMR-Stoffe

sind Stoffe, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 2017/776 als krebserzeugend, keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend und fruchtschädigend) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

In dieser Regel werden ausschließlich KMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B behandelt.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 1

Darstellung der verschiedenen Luftarten

Luftarten

Bei der Beschreibung von lufttechnischen Anlagen werden in der Folge die nachstehenden Bezeichnungen und Farben für die einzelnen Luftarten verwendet.

Luftfremder Stoff

ist ein unerwünschter, eventuell gesundheitsgefährdender Stoff in Form von Gas, Dampf, Staub, Nebel oder Rauch in der Luft. Bei luftfremden Stoffen kann es sich um Biostoffe im Sinne der Biostoffverordnung oder um Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung handeln.

Tabelle 1

Definition der verschiedenen Luftarten

Luftart Farbe Definition
Außenluft Grün Unbehandelte Luft, die von außen in die Anlage oder in eine Öffnung einströmt
Zuluft Blau Die gesamte dem Raum zuströmende Luft
Abluft Gelb Die aus dem Raum abgeführte Luft ohne die Erfassungsluft
Umluft Orange Die Abluft, die in einer Anlage zur Raumlüftung als Teil der Zuluft wiederverwendet wird
Fortluft Braun Die ins Freie abgeführte Luft
Erfassungsluft Gelb Luftstrom, der über die Erfassungseinrichtung abgeführt wird, um luftfremde Stoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen Dieser Luftstrom wird häufig auch als Rohluft bezeichnet.
Rohluft - Erfassungsluft vor dem Abscheider
Reinluft - Erfassungsluft nach dem Abscheider
Zurückgeführte Luft/Rückluft Blau Erfassungsluft, die nach Behandlung (z. B. Reinigung, Trocknung) demselben Raum wieder zugeführt wird

Luftleitungen

haben innerhalb einer lufttechnischen Anlage die Aufgabe, Luft zu verteilen, zu sammeln und zu transportieren.

Prozesslufttechnische Anlage (PLT-Anlage)

beseitigt durch den Prozess freigesetzte Stoff- oder Energieströme (z. B. Absauganlagen für Gefahrstoffe), versorgt einen Fertigungsprozess mit der benötigten Luft (z. B. pneumatische Förderung, Verbrennungsluft für Öfen), oder stellt den für den Ablauf eines Prozesses notwendigen Luftzustand her (z. B. Reinraum, Kühlraum, Messraum).

Wird zum Ausgleich der Luftbilanz eine Anlage zum Nachführen der aus dem Raum abgesaugten Luftströme benötigt, ist auch diese Anlage Bestandteil der prozesslufttechnischen Anlage.

Im Gegensatz dazu versorgt eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) einen Raum mit der für den Menschen gesundheitlich zuträglichen und behaglichen Raumluftqualität und beseitigt die durch die menschliche Nutzung freigesetzten Stoff- und Energielasten (z. B. Ausgasungen aus Mobiliar, ausgeatmetes CO2, Sonneneinstrahlung und Radon aus dem Boden).

Reinluft

siehe "Luftarten" Abbildung 1 und Tabelle 1.

Reinluftrückführung

ist die Rückführung der durch Absaugung erfassten und in Abscheidern gereinigten Luft ("Reinluft") in den Arbeitsbereich (siehe auch u...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge