Bei Abbrucharbeiten können die Beschäftigten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) wie z. B. Schimmelpilzen, Taubenkot oder Exkrementen von Nagetieren in Kontakt kommen. Auch bei Arbeiten mit Abwasserkontakt oder an Lüftungsanlagen sowie in medizinisch genutzten Bereichen (z. B. Krankenhäuser), in Laboratorien oder Gebäuden, die zur Tierhaltung genutzt sind, muss eine Gefährdung durch Biostoffe berücksichtigt werden. Biostoffe können bei Menschen u. a. Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen. Mit richtig ausgewählten Arbeitsverfahren und der abgestimmten persönlichen Schutzausrüstung können Sie diese Gefährdung vermeiden.

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Abb. 17

Schimmelpilze

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Abb. 18

Verunreinigungen durch Taubenkot

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 201-028 "Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung"
  • DGUV Information 201-031 "Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot"
Gefährdungen

Biostoffe sind im weitesten Sinne Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze, die Infektionserkrankungen verursachen und durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können.

Infektionsgefahren

Biostoffe werden entsprechend des von ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in eine Risikogruppe eingestuft. Bei Biostoffen der Risikogruppe 1 ist es unwahrscheinlich, dass sie beim Menschen eine Infektionserkrankung verursachen. Biostoffe der Risikogruppe 4 können beim Menschen eine schwere Krankheit hervorrufen und stellen eine ernste Gefahr dar.

Bei Abbruchmaßnahmen kommen die Beschäftigten überwiegend mit Biostoffen der Risikogruppen 1 oder 2 in Kontakt. Beispiele für Biostoffe der Risikogruppe 2 sind der Tetanuserreger oder Noro-Viren, die bei Kontakt zu Abwasser übertragen und zu Magen-Darm-Erkrankungen führen können.

Risikogruppe Krankheit Gefahr für Beschäftigte Verbreitung in der Bevölkerung Vorbeugung Behandlung möglich
1 unwahrscheinlich gering nein nicht erforderlich
2 möglich möglich unwahrscheinlich ja
3 möglich, schwer ernsthaft möglich ja
4 ja, schwer ernsthaft u. U. groß nein

Erreger der Risikogruppe 3 können z. B. auftreten

  • in Bereichen, die mit Taubenkot (Chlamydien) oder Ausscheidungen von Nagetieren (Hantaviren, Leptospiren) verunreinigt sind oder
  • auf Gerbereistandorten (Milzbranderreger).

Infektionsgefährdungen sind insbesondere bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Abwasser, in Anlagen der Abfallwirtschaft, Krankenhäusern, Laboratorien und in der Biotechnologie zu berücksichtigen.

Sensibilisierende und toxische Wirkungen

Sensibilisierende und toxische Wirkungen werden bei der Einteilung in Risikogruppen nicht berücksichtigt. Die entsprechenden Gefährdungen müssen bei der Gefährdungsbeurteilung gesondert berücksichtigt werden. Zu den sensibilisierenden Biostoffen zählen u. a. Schimmelpilze und bestimmte Bakterien (Aktinomyzeten). Toxische Wirkungen können von Stoffwechselprodukten und Zellbestandteilen ausgehen. Beispiele sind Mykotoxine aus Schimmelpilzen.

Hinweis

Eine Übersicht der atemwegssensibilisierenden Stoffe finden Sie in der TRBA 406.

Aufnahmepfade

Biostoffe können durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut in den Körper gelangen: Eine Aufnahme über die Atemwege erfolgt insbesondere bei der Freisetzung oder Aufwirbelung von Stäuben, in dem Biostoffe enthalten sind (Bioaerosole),

  • Die Aufnahme durch Verschlucken erfolgt z. B. durch Berühren des Mundes mit verschmutzten Händen, Handschuhen oder Gegenständen (Schmierinfektion),
  • Aufgeweichte Haut bei Feuchtarbeiten, Spritzer in die Augen, trockene und rissige Haut sowie Verletzungen der Haut ermöglichen auch das Eindringen der Stoffe in den Körper.
Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung

Vor Beginn der Arbeiten ist zu prüfen, ob eine Gefährdung durch Biostoffe vorliegt. Entsprechende Informationen sind vom Auftraggeber/Bauherrn zu liefern bzw. fordern Sie sie ein. Wichtige Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sind Informationen über die Eigenschaften der am Arbeitsplatz vorkommenden Biostoffe (Infektionsrisiko, sensibilisierende, toxische und sonstige die Gesundheit schädigenden Wirkungen), die Übertragungswege bzw. Aufnahmepfade der Stoffe in den Körper (Atemwege, Mund, Haut/Schleimhäute) sowie Informationen über Art, Ausmaß und Dauer der Exposition.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Treffen Sie bei allen Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen allgemeine Hygienemaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere:

Technische und bauliche Maßnahmen

  • Leicht zu reinigende Oberflächen für Arbeitsmittel im Arbeitsbereich
  • Maßnahmen zur Vermeidung/Reduktion von Stäuben und Aeros...

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