Auf Baustellen werden Stähle durch Schweißen oder Plasma- und Brennschneiden verbunden bzw. getrennt. Zum Verbinden von metallischen Werkstoffen werden hierbei überwiegend Autogen- sowie Lichtbogenschweißverfahren eingesetzt. Je nach Einsatzort und gewähltem Schweißverfahren können Gefährdungen, z. B. durch Stromschlag, Brand, Explosion, optische Strahlung, Verbrennung und einatembare Schadstoffe entstehen. Wechselnde Einsatzorte verlangen eine besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Ausführung der Schweißarbeiten.

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Abb. 83

Schweißen nur mit Schutzausrüstung

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten"
  • DGUV Information 209-010 " Lichtbogenschweißer"
  • DGUV Information 209-011 " Gasschweißer"
  • DGUV Information 209-016 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren"
Gefährdungen

Bei Schweiß- und Brennschneidearbeiten auf Baustellen ist mit den nachfolgend aufgeführten besonderen Gefährdungen zu rechnen:

  • Brände, Verpuffungen oder Explosionen durch austretendes Brenngas oder Sauerstoff sowie durch entzündliche Materialien im Arbeitsbereich
  • Flammenrückschlag aufgrund mangelhafter oder fehlender Sicherheitseinrichtungen oder durch Fehlbedienung
  • Verbrennungen durch heiße Werkstücke, Schlackespritzer und Schweißelektroden
  • Nicht sichtbare Infrarot- und Ultraviolettstrahlung und Blendung durch intensive sichtbare Strahlung
  • Einatembare Schadstoffe wie Gase, Rauche, Stäube
  • Berühren von unter Spannung stehenden Teilen
  • Lärm
Maßnahmen

Sorgen Sie für die erforderliche Qualifikation Ihrer Beschäftigten. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und die für die Schweißverfahren notwendigen Betriebsanweisungen. Berücksichtigen Sie hierbei die örtlichen Verhältnisse. Legen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.

Brand- und Explosionsschutz

Sorgen Sie dafür, dass die allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen eingehalten werden. Bei Schweiß- und Schneidarbeiten sind insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Entfernen Sie möglichst brennbare und entzündliche Stoffe im Gefährdungsbereich.
  • Treffen Sie ggf. weitere Maßnahmen, um das Entzünden von Stoffen durch offene Flammen, Schlackespritzer oder Elektrodenreste zu vermeiden.
  • Betreiben Sie Autogeneinrichtungen nur mit den erforderlichen, geprüften Sicherheitseinrichtungen, z. B. Druckminderer, Entnahmestellen- oder Einzelflaschensicherungen.
  • Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre schweißtechnische Ausrüstung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
  • Schützen Sie Ihre schweißtechnische Ausrüstung auf Baustellen vor Beschädigungen durch druckfeste Überdeckungen von Gas-Schläuchen, Netzanschluss- und Schweißstromleitungen im Bereich von Verkehrswegen.
  • Halten Sie geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereit.

Es empfiehlt sich, Sicherheitsmaßnahmen in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen nach Abstimmung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber in einer Schweißerlaubnis festzulegen. Eine Vorlage für einen Schweißerlaubnisschein ist im Anhang zu finden.

Beachten Sie, dass Jugendliche in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen keine Schweiß- und Schneidarbeiten ausführen dürfen.

Schutz vor Verbrennungen und optischer Strahlung

Stellen Sie, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung geeignete PSA zur Verfügung. Zum Schutz des Körpers werden u. a. Schweißerschürzen, Schutzanzüge, Schweißerschuhe, Lederstulpenhandschuhe, Kopfhauben, Nackenleder verwendet. Augen- und Gesichtsschutz wie Schutzschilde, Schutzschirme und Schutzbrillen müssen die entsprechend dem Schweißverfahren erforderliche Schutzstufe aufweisen.

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Abb. 84

Selbstabdunkelnder Schweißer-Schutzschirm

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Abb. 85 Schutz weiterer Personen durch Abschirmung beim Lichtbogenschweißen

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Abb. 86 Schutzausrüstung beim Gasschweißen

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Abb. 87 Arbeiten in engen Räumen

Bei Lichtbogen...

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