Neben arbeitsplatzbezogenen Absturzgefahren treten bei Klempnerarbeiten insbesondere Gefahren beim Umgang mit Maschinen bei der Verlegung und Bearbeitung von Blechteilen auf. Schützen Sie die Gesundheit und gestalten Sie den Arbeitsablauf nach Möglichkeit mit ergonomischen Hilfsmitteln. Stellen Sie für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel und ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 123

Arbeitsgerüst an steiler Dachfläche

Rechtliche Grundlagen
Gefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Klempnerarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile und Öffnungen
  • Scharfe Kanten beim Umgang mit metallischen Werkstücken
  • Bewegte Maschinenteile bei Bearbeitungsmaschinen
  • Lärm bei Bohrarbeiten sowie bei Arbeiten mit Handtrenn- bzw. Schleifmaschinen
  • Künstliche Mineralfasern
  • Asbest
Maßnahmen

Absturzsicherung

Sorgen Sie an hochgelegenen Arbeitsplätzen für Absturzsicherungen, z. B. durch einen dreiteiligen Seitenschutz, Fanggerüste oder Schutznetze (Sicherheitsnetze).

Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.

Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.

Durchsturzsicherung

Sichern Sie vorhandene Öffnungen und nicht begehbare Bauteile gegen Hineinfallen und Durchbrechen.

Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu treffen, z. B. durch Abdeckungen oder Schutznetze.

Schnittschutz

Stellen Sie für den Transport, das Vorrichten und die Montage von Blechwerkstücken geeignete und enganliegende Schutzhandschuhe mit Schnittschutzeigenschaften zur Verfügung.

Gewährleisten Sie beim Umgang mit Blechwerkstücken, dass geeignete Handschuhe und Fußschutz getragen werden.

Sicherer Umgang mit Bearbeitungsmaschinen

Beim Einsatz von Blechbearbeitungsmaschinen, insbesondere bei Abkantbänken oder Zuschneidemaschinen:

  • sind Sicherheitseinrichtungen, z. B. Fußschalter ohne Selbsthaltung und Not-Halt-Einrichtung, erforderlich. Als Fußschalter ist ein Drei-Stufen-Sicherheitsschalter von Vorteil;
  • muss auch der zweite Beschäftigte einen Fußschalter zur Zustimmung haben;
  • sind die Maschinen so aufzustellen, dass während des Bearbeitungsvorganges keine Quetsch- und Scherstellen entstehen;
  • darf zum Verstellen der Werkstückauflagen nicht unter das Werkzeug gegriffen werden;
  • muss die Schnittlinie auf ganzer Länge durch Schutzleiste oder Balkenniederhalter abgedeckt sein;
  • sind hochgestellte Hebel in Ruhestellung und gegen unbeabsichtigtes Herabfallen zu sichern.

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Abb. 124 Schwenkbiegemaschine

Beachten Sie bei der Anwendung von Maschinen die Betriebsanleitungen der Hersteller und sorgen Sie dafür, dass ausschließlich für Bau- und Montagestellen bzw. stationäre Arbeiten geeignete Arbeitsmittel eingesetzt werden.

Wenn Sie keine elektrischen Handmaschinen mit Akku einsetzen, achten Sie darauf, dass diese nur an Anschlusspunkten mit vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen angeschlossen werden. Ist ein solcher Anschlusspunkt nicht vorhanden, verwenden Sie alternativ eine PRCD-S.

Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden, z. B. an Gehäusen und Anschlussleitungen, frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten, Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Vor einem Werkzeugwechsel ist unbedingt der Netzstecker zu ziehen.

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Abb. 125 Schutznetze

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