Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Schweißen ist ein Verfahren zum Vereinigen metallischer Werkstoffe unter Anwendung von Wärme oder Kraft oder von beiden mit oder ohne Schweißzusatz.

      Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen siehe auch DIN ISO 857-1 "Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 1: Metallschweißprozesse".
  2. Schneiden ist ein thermisches Trennen metallischer Werkstoffe.
  3. Verwandte Verfahren sind insbesondere Löten, thermisches Spritzen, Flammwärmen, Flammrichten, Flammhärten und Widerstandswärmen.

     

    Siehe auch

    DIN 857-2 "Schweißen und verwandte Prozesse; Begriffe; Teil 2: Weichlöten, Hartlöten und verwandte Begriffe",
    DIN 8522 "Fertigungsverfahren der Autogentechnik; Übersicht",
    DIN 32527 "Wärmen beim Schweißen, Löten, Schneiden und bei verwandten Verfahren; Begriffe, Verfahren",
    DIN EN 657 "Thermisches Spritzen; Begriffe, Einteilung",
    DVS 2307-2 "Arbeitsschutz beim Flammspritzen",
    DVS 2307-3 "Arbeitsschutz beim Lichtbogenspritzen",
    DVS 2307-4 "Arbeitsschutz beim Plasmaspritzen".
  4. Schweißtechnische Arbeiten im Sinne dieses Kapitels sind Arbeiten nach den Verfahren der Nummern 1 bis 3.
  5. Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit besonderen Gefahren sind

    1. Arbeiten in engen Räumen nach Abschnitt 3.7,
    2. Arbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr nach Abschnitt 3.8,
    3. Arbeiten an Behältern mit gefährlichem Inhalt nach Abschnitt 3.9,
    4. Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung nach Abschnitt 3.23,
    5. Unterwasserschweiß- und -schneidarbeiten nach Abschnitt 3.25

      und

    6. Arbeiten in Druckluft nach Abschnitt 3.26.
  6. Einrichtungen sind alle Anlagen, Maschinen, Betriebsmittel, Geräte und deren Teile zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren.

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