In der MAK- und BAT-Werte-Liste[1] wird auf die Gefahr der Hautresorption und der Sensibilisierung der Haut durch 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) hingewiesen.
In Anhang 1, RL/67/548/EWG[2] sowie in dem Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren[3] wird 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) als krebserzeugend in Kategorie K 2 eingestuft.
Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind.
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