Um das Transportrisiko zu begrenzen und gefährliche Güter sicher transportieren zu können, müssen alle beteiligten Personen ihre jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten gut kennen und die Vorschriften entsprechend ihren jeweiligen Aufgaben anwenden können.

Deshalb ist in allen Unternehmen oder Betrieben, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, eine Gefahrgutbeauftragte oder ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen. Diese oder dieser hat unter anderem die Aufgaben, die Schulungsverfahren der Beschäftigten zu prüfen sowie die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften zu überwachen und das Unternehmen dahingehend zu beraten.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Sie gilt für die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt. Im Luftverkehr wird auf die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten nach der GbV verzichtet und die Schulung der Beteiligten stattdessen durch die ICAO-TI und IATA-DGR geregelt. Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet das Merkblatt A 002 "Gefahrgutbeauftragte" (DGUV Information 213-050).

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