Beim Transport von Druckgasbehältern sind nachfolgende Regelungen zu beachten.

Bevor die Druckgasflaschen in ein Fahrzeug geladen werden, müssen Druckminderer und sonstige Armaturen abgeschraubt sowie zum Schutz der Flaschenventile die Verschlussmutter aufgeschraubt werden.

Bei Flüssiggasflaschen ist zusätzlich eine Schutzkappe anzubringen. Eine Schutzkappe ist nicht erforderlich für Druckgasbehälter, bei denen der Schutz durch einen ständig angebrachten Flaschenkragen erfolgt.

Kleine Druckgasbehälter, bei denen kein ständiger Ventilschutz angebracht ist und bei denen auch keine Flaschenkappe aufgeschraubt werden kann, sollten zum Schutz des Flaschenventils in entsprechende Flaschenkoffer oder -kästen gelegt oder gestellt werden.

Beim Transport von Gasen in Druckgasbehältern oder -packungen (Kartuschen) in geschlossenen Fahrzeugen, wie Kombiwagen oder normalen Personenkraftwagen, muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden, um eine Anreicherung von Gasen im Fahrzeuginnern sicher zu verhindern. Ist es erforderlich, Druckgasbehälter öfter in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren, so sollte dies in einem Transportbehälter mit Zwangsbelüftungssystem geschehen.

In einem Werkstattwagen ist die Lüftung ausreichend, wenn zwei Lüftungsöffnungen, eine in Boden- und eine in Deckenhöhe mit jeweils einem Querschnitt von mindestens 100 cm², vorhanden sind. Werden Gase transportiert, die schwerer als Luft sind (z. B. Flüssiggas, CO2), dann sollte durch diese Öffnungen ein nach unten gerichteter Luftstrom erzeugt werden. Bei Gasen die leichter als Luft sind, sollte der Luftstrom dagegen nach oben gerichtet sein. Die Öffnungen dürfen nicht abgedeckt oder zugeklebt sein und sind regelmäßig zu kontrollieren.

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