AMS-Konzepte der Unfallversicherungsträger

Die AMS-Konzepte der Unfallversicherungsträger sollen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, auf freiwilliger Basis ein AMS einzuführen, um die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern. Die Wirksamkeit des eingeführten AMS kann auf Wunsch des Unternehmens von den Unfallversicherungsträgern überprüft und im Erfolgsfall bescheinigt werden. Einige Unfallversicherungsträger bieten zudem im Rahmen einer solchen AMS-Begutachtung optionale Zusatzbegutachtungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement oder zur DIN ISO 45001 an.

AMS-Konzepte der Arbeitsschutzbehörden der Länder

Einige Bundesländer bieten eigene AMS-Konzepte an: Hessen das Konzept ASCA

https://arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/organisation-des-betrieblichen-arbeitsschutzes/arbeitsschutzmanagement-mit-asca

und Bayern, Sachsen sowie das Saarland das Konzept OHRIS

https://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/managementsysteme/ohris/index.htm

Die erfolgte Umsetzung von OHRIS oder ASCA in einem Unternehmen kann auf Wunsch des Unternehmens durch die jeweils zuständige Arbeitsschutzbehörde begutachtet und im Erfolgsfall bescheinigt werden.

DIN ISO 45001 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Die DIN ISO 45001 ist eine internationale Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme, die im März 2018 veröffentlicht wurde. Sie folgt der gemeinsamen, für Managementsystemnormen festgelegten Struktur, die deren integrierte Umsetzung deutlich vereinfacht. Sie ersetzt den britischen Standard OHSAS 18001 und wurde als DIN-Norm in das deutsche Normenwerk übernommen. Sie beinhaltet explizit Anforderungen an den Umgang mit Auftragnehmern bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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