Für Rettungs-, Bergungs- und Transportarbeiten auf dem Wasser setzen die Feuerwehren überwiegend Boote ein. Bootsführer und Mannschaft müssen für Einsätze auf dem Wasser ausgebildet sein und zum Schutz vor Ertrinken Rettungswesten benutzen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für sichere Einsätze auf dem Wasser.

Übung: Person im Wasser

Unfallbeispiele:

  • Bei starkem Wellengang ging der Feuerwehrmann über Bord. Bei Dunkelheit dauerte es bis zu seiner Rettung mehrere Minuten. Da er eine Rettungsweste trug, zog er sich lediglich eine Unterkühlung zu.
  • Um eine ertrinkende Person zu retten, sprang der Feuerwehrmann in das Wasser. Durch die starke Strömung wurde er in eine Dükerleitung gezogen. Rettungsversuche blieben erfolglos.
  • Das verwendete Boot kenterte im Einsatz. Mehrere Feuerwehrangehörige zogen sich dabei Verletzungen zu.

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Einsätzen auf dem Wasser insbesondere

  • durch Bedingungen der Witterung oder des Gewässers, z. B.

    • Winddruck und Wellenschlag,
    • schlechte Sicht, z. B. bei Regen, Nebel, Schnee,
    • Hindernisse, Treibgut, Eisgang, Untiefen,
    • gefährliche Strömungsverhältnisse,
  • wenn Boote auf dem Wasser manövrierunfähig sind oder kentern können, z. B. durch

    • Ausfall des Antriebes,
    • Kollision,
    • Überladung,
  • wenn Rettungswesten bei Einsätzen auf dem Wasser nicht zur Verfügung stehen oder nicht benutzt werden.

Schutzziele:

  • Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel benutzt werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.
  • Boote für die Feuerwehr müssen auch in vollgeschlagenem Zustand schwimmfähig und so gestaltet und ausgerüstet sein, dass sie den Anforderungen an Feuerwehreinsätze genügen.

Weitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren", (GUV-V C53)
  • UVV "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern", (BGV/GUV-V D19)
  • DIN EN ISO 12 402-3 "Rettungswesten Stufe 150"
  • DIN EN ISO 12 402-2 "Rettungswesten Stufe 275"
  • DIN 14 961 "Boote für die Feuerwehr"

"Große" kann es auch treffen.

Rettungswesten – Schutz gegen Ertrinken

  • Geeignete Auftriebsmittel zum Schutz gegen Ertrinken sind ohnmachtssichere, selbsttätig wirkende Rettungswesten. Auftrieb und Funktion werden über ein vollautomatisches Aufblassystem erzeugt oder sind wie bei Feststoff-Auftriebswerkstoffen ständig gegeben.
  • Stehen Rettungswesten bei Einsätzen an Gewässern nicht zur Verfügung oder besteht einsatzbedingt trotz Tragens von Rettungswesten die Gefahr des Ertrinkens, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen, z. B. durch Anseilen der Einsatzkräfte. Dies gilt z. B., wenn Personen im Wasser auf Grund starker Strömung in Rohrleitungen, Düker oder Durchlässe gezogen werden und ertrinken können.
  • Achtung: beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung kann eine Seilsicherung jedoch lebensgefährlich sein. Gerät die Einsatzkraft unter Wasser zieht sie die vollgelaufene Wathose in Kombination mit dem dann straffen Seil der Sicherung nach unten. Daher ist beim Tragen von Wathosen an Gewässern mit starker Strömung eine Rettungsweste mit 275 kN Auftrieb oder eine Seilsicherung mit Schnelltrennungseinrichtung durch den Träger zu bevorzugen.

Diese Rettungswesten ermöglichen freie Beweglichkeit.

  • Rettungswesten der Gruppe 150 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-3 sind zum Schutz gegen Ertrinken bei üblicher persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.
  • Rettungswesten der Gruppe 275 Newton Auftriebskraft nach DIN EN ISO 12 402-2 sind erforderlich, wenn einsatzbedingt zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen getragen werden müssen, z. B. Feuerwehrüberjacke, Pressluftatmer.
  • Beeinträchtigungen und Behinderungen durch Rettungswesten können vermieden werden, wenn Rettungswesten gewählt werden, die bei geringem Gewicht einen ausreichenden Auftrieb haben, nicht unnötig sperrig sind und freie Beweglichkeit ermöglichen, z. B. vollautomatische Aufblassysteme.
  • Rettungswesten müssen mindestens einmal jährlich von einer dazu befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
  • Bezüglich der Pflege, Reinigung und Nutzung sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

    Boote der Feuerwehr im Einsatz

Auf einem ruhigen Binnengewässer …

… und bei starkem Wellengang auf einer Schifffahrtsstraße

Sicherer Einsatz von Booten

  • Boote sind für den Feuerwehreinsatz geeignet, wenn sie z. B. DIN 14 961 "Boote für die Feuerwehr" entsprechen.
  • Boote, die auf stark strömenden Gewässern eingesetzt werden, müssen mit Motorantrieb ausgerüstet sein. Dies gilt z. B. für Gewässer mit einer Fließgeschwindigkeit von mehr als 3 m/s.
  • Zum Führen von Booten mit Motor und mehr als 3,68 kW (5 PS) ist eine amtliche Fahrerlaubnis des Bootsführers erforderlich. Die Art der amtlichen Fahrerlaubnis ist abhängig von dem zu befahrenden Gewässer oder der Schifffahrtsstraße.
  • Zur Bedienung von Booten nur Personen einsetzen, die an dem Bootstyp ausgebildet wurden.

Einsetzen eines Bootes ...

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