Folgende Einschränkungen der Mobilität sind bei Wahrnehmung visueller, akustischer bzw. taktiler Informationen in Bahnhöfen denkbar:

  • Probleme bei zu überwindenden Treppen vom Bahnhofsvorplatz zur Eingangstür bzw. das Finden der Tür selbst infolge Sehbehinderung (auch altersbedingt) durch verminderte Sehschärfe und reduziertes Gesichtsfeld (durch Erkrankung) aber auch Blindheit mit oder ohne Restsehvermögen,
  • Schwierigkeiten beim Erkennen farbiger Markierungen sowie bei Orientierung innerhalb des Bahnhofs durch Farbenfehlsichtigkeit und Farbenblindheit,
  • Probleme schwerhöriger Reisender bei Wahrnehmung verbaler akustischer Informationen und akustischer Signale, insbesondere an Bahnsteigen durch massive Störgeräusche,
  • Orientierungslosigkeit tauber und sprachbehinderter Personen innerhalb von Bahnhofsgebäuden bei fehlenden Gebärdendolmetschern,
  • Gefühl der Unsicherheit bei Reisenden mit eingeschränkter Seh- und Hörfähigkeit insbesondere in mehretagigen Gebäuden und fehlendem oder wenig transparentem Wegeleit- und Orientierungssystem.

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