2.2.1 Akustische Informationen, Ansagen im Zug

Akustische Informationen sind besonders wichtig für blinde und sehbeeinträchtigte Personen. Akustische Ansagen sollten enthalten:

  • Endstation des Zugs,
  • folgende Stationen,
  • Zugverbindungen und weitere Reise-Alternativen,
  • Zugseite des Ausstiegs,
  • Informationen bezüglich Verspätungen, unvorhergesehener Ereignisse und Notfallsituationen.

2.2.2 Visuelle Informationen (Informationssystem für Reisende, interne und externe Displays)

Informationssystem für Reisende sowie interne und externe Displays sind besonders wichtig für taube und hörbeeinträchtigte Personen.

Anordnung und Inhalt des Informationssystems für Reisende:

  • Informationssystem für Reisende sollte unterhalb der Wagendecke als Laufschrift (≤ 2,5 cm/s) oder besser als statische Schrift installiert sein;
  • Informationssystem für Reisende sollte enthalten:

    • Endstation des Zugs,
    • folgende Stationen,
    • Zugseite des Ausstiegs,
    • Uhrzeit.

Anordnung und Inhalt des internen Displays:

  • Interne Displays sollten in einer Höhe von 1,5–1,7 m über Fußboden angeordnet sein, um nicht von großen, sitzenden Personen verdeckt zu werden;
  • Zeichen- bzw. Schriftgröße in Verbindung mit einem guten Kontrast zum Hintergrund sollten im Abstand von 1 m eine gute Lesbarkeit gewährleisten;
  • Laufschrift ist auf Displays zu vermeiden;
  • Direktblendung bzw. Reflexblendung durch Leuchten sind zu vermeiden;
  • Infos sollten in 2 Phasen erfolgen: Phase 1 enthält alle Informationen für normal Sehende, Phase 2 enthält besonders wichtige Infos in vergrößerter Form für sehbeeinträchtigte Personen, Phase 1 und 2 wechseln periodisch.

Anordnung und Inhalt des externen Displays:

  • Externe Displays sollten nahe der Einstiegstür angeordnet werden;
  • sie sollten Zugnummer, Wagennummer und Endstation enthalten;
  • Zeichen- bzw. Schriftgröße in Verbindung mit einem guten Kontrast zum Hintergrund sollten im Abstand von 2 m eine gute Lesbarkeit gewährleisten.

2.2.3 Visuelle Informationen – Leitstreifen innerhalb des Zugs

Anordnung und Inhalt des Leitstreifens:

  • Leitstreifen sind eine zusätzliche Hilfe zur Verbesserung der Orientierung für blinde und sehbeeinträchtigte Personen;
  • Auffinden von zentralen Informationsbereichen durch Sehbehinderte und Blinde mittels Bodeninformationen und Wahrnehmung durch Füße oder Blindenlangstock (markante Struktur im Bodenbelag als Leitlinie zur Führung zum Zielort in besonders frequentierten Bereichen);
  • es ist auf starken visuellen und taktilen Kontrast zwischen Streifen und Untergrund durch unterschiedliche Farbtöne bzw. durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen zu achten;
  • mit Pfeilen ist der Weg zum Ausstieg anzuzeigen.

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