• Fußböden müssen so beschaffen sein, gereinigt und instand gehalten werden, dass sie unter den gegebenen Betriebs- und Witterungseinflüssen sicher benutzt werden können.
  • Eine rutschhemmende und feste Verlegung nach DIN 18040-1(R 9[1] nach DGUV-R 108-003) ist für Rollstühle geeignet, für Personen mit Rollatoren und anderen Gehhilfen werden R 11 (überdacht) bzw. R 12 (nicht überdacht) empfohlen.
  • Fußböden dürfen keine Unebenheiten, Vertiefungen, Stolperstellen (d. h. keine Höhendifferenzen ≥ 4 mm) oder gefährliche Schrägen aufweisen.
  • Fußböden sollten nicht reflektieren.
  • Taktile und visuelle Kontraste können durch unterschiedliche Geräusche von Belagmaterialien (Holz, Stein, Textilien usw.) beim Begehen bzw. Befahren ergänzt werden.
  • Sichere Verlegung von Anschluss- und Verlängerungskabeln auf Arbeits- und Verkehrsflächen.
[1] R-Gruppe ist Maßstab für den Grad der Rutschhemmung; Rutschsicherheit wird nach DIN 16165 in Abhängigkeit des Neigungswinkels des Bodenbelags ermittelt.

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