Der "nationale Leitfaden" empfiehlt die regelmäßige Durchführung interner Audits. Zur regelmäßigen Durchführung solcher interner Audits sollten Festlegungen getroffen werden, damit ermittelt werden kann, ob das AMS geeignet ist, wirksam die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu schützen und Vorfälle/Beinaheunfälle zu verhindern.

Für die Durchführung sehen die Spezifikationen des "nationalen Leitfadens" vor:

  • Es sollte ein Auditierungsprogramm und ein Auditierungsverfahren entwickelt werden. In diesen wird die Befähigung der Auditoren sowie Umfang, Häufigkeit und Methodik der Audits und die Berichterstattung festgelegt.
  • Das Audit bewertet die AMS-Elemente der Organisation oder einer angemessenen Teilmenge daraus. Es sollte einen System- und einen Complianceteil umfassen. Das Audit sollte insbesondere überprüfen:

    • die Eignung der im Rahmen des AMS vorgegebenen Politik und Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz,
    • die Eignung der daraus abgeleiteten Ziele und der im operativen Bereich erforderlichen Maßnahmen,
    • den Aufbau, die Verfahren und die Leistung des AMS,
    • die Einhaltung rechtlicher und weiterer Verpflichtungen und
    • die praktische Umsetzung des AMS.
  • Aus dem Auditbericht sollte hervorgehen, ob das AMS, seine Elemente bzw. eine Teilmenge daraus

    • die Politik des Unternehmens umsetzen und das Erreichen der Ziele des Unternehmens gewährleisten;
    • beschreiben, wie sich die Beschäftigten aktiv am Arbeitsschutz beteiligen und wie die notwendigen innerbetrieblichen Ausschüsse und Arbeitskreise eingerichtet und die Beauftragten benannt wurden;
    • Ergebnisse der vorhergehenden Bewertung der AMS-Leistung und früherer Audits einbeziehen;
    • das Unternehmen befähigen, die relevanten Rechtsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten, und
    • das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung erfüllen.
  • Audits sollten von internen oder externen qualifizierten Personen durchgeführt werden, die von dem zu auditierenden Bereich der Organisation unabhängig sind.

Des Weiteren empfiehlt der "nationale Leitfaden", die Ergebnisse des Audits und die hieraus resultierenden Schlussfolgerungen denjenigen mitzuteilen, die für die Korrekturmaßnahmen zuständig sind.

 
Praxis-Tipp

So gehen Sie vor

Die Durchführung von internen Audits regeln Unternehmen in Verfahrensanweisungen. Binden Sie das interne Audit zum AMS hier mit ein.

Für die Systemaudits (den Systemteil der internen Audits) sollten Sie eine unternehmensspezifische Audit-Prüfliste erstellen.

Für den Complianceteil der internen Audits können Sie die Audit-Prüflisten des Complianceaudits von OHRIS verwenden.

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