1.

Kennung für elektronische Buchführungssysteme

Jeder angefallene radioaktive Abfall, der als deklarierbare Einheit gekennzeichnet werden kann und keiner betrieblichen Änderung mehr unterzogen wird, ist zu erfassen und in der Dokumentation mit einer eindeutigen Kennung je Behälter oder Einheit zu versehen. Die Kennung hat aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination zu bestehen, aufgeteilt wie folgt:

AABBBCCCCDEEEEEE

Dabei gilt folgende Codierung:

AA

Die beiden ersten Stellen (AA) bezeichnen in codierter Form den Erfasser der Daten.

Für die Erfassung durch den Verursacher ist der Code "_E" zu verwenden. Codes für andere Erfasser werden auf Anfrage vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
BBB

Die Stellen drei bis fünf (BBB) stehen für den Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen des Abfalls (Verursacherkürzel).

Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
CCCC Die Stellen sechs bis neun (CCCC) sind Ziffern und bezeichnen das Jahr, in dem der Abfall erfasst wird.
D

Die zehnte Stelle (D) bezeichnet den Verarbeitungszustand wie folgt:

R Rohabfall (Kategorie gemäß Teil A: RA)

Z Zwischenprodukt (Kategorie gemäß Teil A: VA)

K Konditionierter Abfall (Kategorie gemäß Teil A: P1, P2, G1, G2)

Hinweis: Die o. g. Zuordnung des Verarbeitungszustandes zur Kategorie gemäß Teil A kann für in der Vergangenheit erfasste Datensätze abweichen.
EEEEEE Die Stellen elf bis sechszehn (EEEEEE) stehen für eine eindeutige Nummer bezogen auf die vorangegangene Kombination AABBBCCCCD.

Beispiel 1: _E[1]KWG[2]2016[3]R[4]000001[5]

 

2.

Kennzeichnung von Abfallgebinden

Die Kennzeichnung der Abfallgebinde, die an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern sind, erfolgt nach folgender einheitlicher Kombination (Abfallgebindenummer):

BBBFFFFFFF

Dabei gilt folgende Codierung:

BBB Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
FFFFFFF Die Stellen vier bis zehn (FFFFFFF) stehen für eine eindeutige siebenstellige Nummer bezogen auf das Verursacherkürzel.

Im Falle der Neufestlegung eines Verursacherkürzels dürfen bereits bestehende Verursacherkürzel weiterverwendet werden, solange sie in der Kürzelliste weiter aufgeführt sind. Auch bereits von den Ablieferungs- oder Abführungspflichtigen verwendete sechsstellige fortlaufende Nummern können, solange eine eindeutige Zuordnung des Gebindes möglich ist, weiterverwendet werden.

Beispiel 2: KWG[6]0000002[7]

 

3.

Kennzeichnung von Behältern (Behälternummer)

Behälter, in denen radioaktive Abfälle zur Sammlung, Verarbeitung oder zum Transport verpackt werden, sind mit einer innerhalb der Anlage unverwechselbaren und dauerhaften Identnummer, zum Beispiel der Herstellernummer oder einer individuell festgelegten Nummer, zu versehen. Endlagerbehälter sind spätestens vor Abgabe an das Endlager mit der Abfallgebindenummer und der Prüfzeugnisnummer des Endlagerbehälters zu kennzeichnen.

 

4.

Datenerfassung

Ist in der nachfolgenden Tabelle ein Kreuz eingetragen, so ist die Angabe für die jeweils vorliegende Abfallart, sofern zutreffend, zu erfassen.

Tabelle 2

Vorgaben zur systematischen Datenerfassung

Nummer Angabe je Behälter oder Einheit Verarbeitungszustand des Abfalls nach Teil B, Ziffer 1, Buchstabe D

 

 

R Z K
1 Kennung (Teil B Ziffer 1) X X X
2 Abfallgebindenummer (Teil B Ziffer 2)

 

 

X

 

 

R Z K
3 Kategorie (Teil A) X X X
4 Abfallart (Teil B Tabelle 3) X X X
5 Beschreibung des Abfallproduktes

 

 

X
6 Herkunft (Anlage/Betriebsteil/System/Sonstiges) X

 

 

7 Datum des Anfalls X X X
8 Abfallmasse in kg X X X
9 Gebindemasse in kg

 

X X
10 Gebindevolumen in m3

 

X X
11 Behältertyp

 

X X
12 Behälternummer (Teil B Ziffer 3) X[8] X X
13 Ortsdosisleistung in mSv/h Oberfläche X X X
14 1 m Abstand X X X
15 Datum der Messung der Ortsdosisleistung X X X
16 Gesamtaktivität in Bq β/γ-Strahler X X X
17 α-Strahler X X X
18 Kernbrennstoff gemäß § 2 des Atomgesetzes in g X X X
19.1 Aktivität zu berücksichtigender Radionuklide in Bq[9] Nr. 1 X X X
19.2 Nr. 2 X X X
19.n Nr. n X X X
20 Bezugsdatum der Aktivitätsangabe X X X
21 Art der Aktivitätsbestimmung[10] X X X
22 Rückstellprobe Nr.[11] X X X
23 Datum der Ausbuchung X X X
24 Referenz der Ausbuchung X X X
25.1 Stoffliche Zusammensetzung in kg Nr. 1

 

 

X
25.2 Nr. 2

 

 

X
25.n Nr. n

 

 

X
26.1 Kennung des verarbeiteten Rohabfalls oder Zwischenprodukts[12] [13](Teil B Tabelle 3) Nr. 1

 

X X
26.2 Nr. 2

 

X X
26.n Nr. n

 

X X
27 Abfallbehälterklasse[14]

 

 

X
28 Dichtheit der Verpackung[15]

 

 

X
29 Ausgeführtes Behandlungsverfahren (Teil B Tabelle 4)

 

X X
30 Datum des ausgeführten Behandlungsverfahrens

 

X X
31 Ort des ausgefüh...

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