Die Geschäftsführung des Elektrofachbetriebs ging zur Einführung ihres AMS eine Kooperation mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ihres Kunden ein, weil sie über das erforderliche Know-how und die praktische Erfahrungen mit der AMS-Einführung verfügte. Die Einführung des AMS in dem Elektrofachbetrieb lief folgendermaßen ab:

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Kunden erläuterte der Geschäftsführung anhand des von ihr erstellten Musterhandbuchs "Sicherheit und Gesundheit" die Vorgehensweise eines systematisch angewendeten Arbeitsschutzes.
  • Ausgehend von diesem Info-Gespräch legte die Geschäftsführung zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ihres Kunden den Aufbau eines betriebsspezifischen AMS fest. Da der Elektrofachbetrieb bis zu diesem Zeitpunkt kein Managementsystem eingeführt hatte, in das man das AMS hätte einbinden können, wurde ein eigenständiges AMS konzipiert.
  • Festlegung des Dokumentationssystems: Entsprechend der Systematik des Musterhandbuches wurde der Systemaufbau mit Systemstrukturen, Ordnungsnummern und Dokumentation festgelegt. Die Vorschläge der BG ETF zum Aufbau eines AMS wurden dabei berücksichtigt.
  • Festlegung der Aufbauorganisation: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erarbeitete gemeinsam mit Vertretern des Betriebs:

    • Beschreibungen der Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz der einzelnen innerbetrieblichen Funktionen (Geschäftsführer, Meister, Obermonteur, Monteur, Sachbearbeiter) unter Berücksichtigung der bereits bestehenden und funktionierenden Regelungen,
    • eine Richtlinie zur Aufbauorganisation bestehend aus einem Organigramm, einer Aufstellung der Funktionsträger sowie Funktionsbeschreibungen.
  • Festlegung der Ablauforganisation: Die erforderlichen Regelungen wurden ebenfalls mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet. Festgelegt wurde, welche arbeitsschutzspezifischen Regelungen im Betrieb umgesetzt werden müssen. Der Entwurf wurde mit den Geschäftsführern abgestimmt und durch die Erarbeitung von betrieblichen Regelungen und Ablaufbeschreibungen im Betrieb umgesetzt. Bei der Festlegung der arbeitsschutzspezifischen Abläufe (Ablauforganisation) wurden die betrieblichen Abläufe berücksichtigt.
  • Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel: Im Rahmen der Regelung der arbeitsschutzspezifischen Ablauforganisation wurden auch die im Betrieb vorhandenen Unterlagen gesichtet und bei Bedarf aktualisiert, z. B. Betriebsanweisungen, Formblätter, Schulungsunterlagen und Regelwerke. Fehlende Vorlagen wurden ergänzt, z. B. ein neu gestalteter Baustellenordner.
  • Festlegung der Ermittlungs-, Bewertungs- und Verbesserungsverfahren: Der Systembeauftragte (die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) erarbeitete einen Entwurf für die interne Auditplanung (Jahresplanung). Diesen stimmte er mit der Geschäftsleitung ab. Die Vorgehensweise legt fest:

    • der Systembeauftragte führt regelmäßig interne Audits durch,
    • der Systembeauftragte berichtet an die Geschäftsführer,
    • die Geschäftsführer legen Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen fest,
    • der Systembeauftragte überwacht die Umsetzung.

Für die Realisierung eines Arbeitsschutzes mit System (AMS) waren folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  • Ernennung eines Systembeauftragten, dessen Aufgaben die Organisation bzw. Koordination der erforderlichen Maßnahmen bei der Systemeinführung, -pflege und Weiterentwicklung des AMS sind.
  • Ausstattung des Systembeauftragten mit den notwendigen Befugnissen zur Durchsetzung der Systemerfordernisse (z. B. bezüglich der Aufforderung der zuständigen Führungskräfte zur Mitarbeit).
  • Kommunikation des Projekts "Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems" im Betrieb. Dazu dienten:

    • Gespräche der Geschäftsführer mit den Führungskräften,
    • Mitarbeiterzeitung, schwarzes Brett,
    • Gespräche der Vorgesetzten mit ihren Mitarbeitern,
    • Informationsgespräche und Einführungsseminare.

Sämtliche Regelungen wurden im Handbuch dokumentiert, sodass die Geschäftsführer jederzeit einen Nachweis über den Entwicklungsstand hatten. Nach dem ersten internen Audit wurde noch deutlicher, dass die beantragte freiwillige "Zertifizierung" des AMS durch die Berufsgenossenschaft sinnvoll für alle Beteiligten des Elektrofachbetriebs ist.

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