Pflanzenschutz-, Unkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmittel sind in der üblichen Grünflächenpflege i. d. R. entbehrlich und kaum mehr im Einsatz. Die Flächenbegrünung erfolgt mit robusten Pflanzen, die nicht (wie in der Pflanzenproduktion) chemisch behandelt werden. Chemische Unkrautbekämpfung ist häufig aus Umweltschutzgründen als Regelmaßnahme in der Grünflächenpflege nicht zulässig und eine chemische Schädlingsbekämpfung ist nur im Einzelfall erforderlich und zulässig (z. B. bei einem erheblichen Aufkommen von Prozessionsspinnern oder Wespen in sensiblen Bereichen). Solche Arbeiten sind dann von fachkundigen externen Firmen auszuführen.

Der Einsatz von Herbiziden, Pestiziden und Insektiziden sollte daher in der Grünflächenpflege möglichst ausgeschlossen werden und allenfalls auf die sachgerechte Anwendung von zulässigen Mitteln im haushaltsüblichen Rahmen beschränkt bleiben (z. B. auf die Behandlung einzelner Pflanzen im Bedarfsfall oder auf die punktuelle Beseitigung von Ameisen).

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