Der Betreiber hat vor Inbetriebnahme ein schriftliches Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 Störfall-Verordnung auszuarbeiten und dieses zur Einsicht der zuständigen Behörde bereitzuhalten. Das Konzept muss die übergeordneten Ziele und Handlungsgrundsätze des Betreibers hinsichtlich der Begrenzung von Störfällen umfassen. Die Umsetzung des Konzeptes ist durch ein Sicherheitsmanagementsystem sicherzustellen, wobei die betriebliche Sicherheitsorganisation und die Sicherheitsphilosophie – beide von erheblicher Bedeutung – darzulegen sind. Es ist sicherzustellen, dass dieses System auch im Betrieb umgesetzt wird.

Das Konzept und das Sicherheitsmanagementsystem sind mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und soweit erforderlich zu aktualisieren. Ggf. kann eine Aktualisierung auch nach einer störfallrelevanten Änderung oder einem Ereignis erforderlich sein.

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