Fachbehörde nach §§ 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) in der jeweils geltenden Fassung ist Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Die Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 23. Juni 1992 (Amtl. Anz. S. 1145) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.

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