Die von Altlasten ausgehenden Gefährdungen werden schrittweise mit zunehmendem Detaillierungsgrad ermittelt (Abb. 1). Während bei Altstandorten auf Basis der ehemaligen Nutzung eine Einschätzung erwartbarer stofflicher Belastungen eher möglich ist, sind Altablagerungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung schwieriger zu beurteilen.

Abb. 1: Ermittlung der von Altlasten ausgehenden Gefährdungen

Soweit vorhanden, bieten Altlastenkataster erste Anhaltspunkte. Weitere Informationen können im Rahmen der historischen Erkundung gewonnen werden. Dazu eignen sich behördliche, betriebliche, historische Dokumente, Karten und Luftbilder, Meldungen über Störfälle und besondere Ereignisse sowie die Befragung von Zeitzeugen.

Mit der orientierenden Untersuchung von Wasser-, Boden- und Bodenluftproben können bei der historischen Erkundung entstandene Vermutungen zu Schadstoffbelastungen belegt oder verworfen werden.

Erhärtet sich der Verdacht auf Vorliegen einer Altlast, folgt eine Detailuntersuchung. Das geschieht mittels Bodensondierungen, Anordnen von Messstellen für Grundwasser und Bodenluft sowie Entnahme und chemischer Analyse der Proben. Anhand der Daten über Art, Menge, Konzentration und räumliche Verteilung der Schadstoffe, ihrer Eigenschaften, ihres Ausbreitungsvermögens im Boden, im Wasser und der Luft wird geprüft, ob die Gesundheit von Menschen oder andere Schutzgüter gefährdet oder geschädigt werden können.

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist eine Sanierungsplanung und -untersuchung durchzuführen. Sie beinhaltet geeignete Sanierungsverfahren, den Umfang der Maßnahmen, die geschätzten Sanierungskosten, die Umweltauswirkungen und die Sanierungsziele. Die Belange des Arbeitsschutzes sind zu berücksichtigen.

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