Brand und Explosion sind die Hauptgefahren beim Umgang mit Aceton, verursacht durch entzündbare Dampf-Luft-Gemische. Die untere Explosionsgrenze (UEG) liegt bei 2,5 Vol.-% (60 g/m³), die obere Explosionsgrenze (OEG) bei 14,3 Vol.-% (345 g/m³). Durch Wärmeeinwirkung kann ein gefährlicher Druck entstehen. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beträgt 500 ml/m³ (ppm) bzw. 1.200 mg/m³.

Für Arbeitnehmer sowie Verbraucher sind in Abhängigkeit von Dauer und Art der Exposition Grenzwerte festgelegt, unterhalb deren Aceton keine Wirkung ausübt (DNEL). Für Wasser, Sediment, Boden und Kläranlage gibt es Grenzwerte, unterhalb deren Aceton keine schädliche Wirkung auf die Umwelt ausübt (PNEC). Die entsprechenden Werte sind im Sicherheitsdatenblatt unter Nr. 8.1 "Zu überwachende Parameter" aufgeführt.

Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch flüssiges Aceton bzw. dessen Dämpfe sind v. a.:

  • Bei Kontakt mit Aceton können Trockenheit auf der Haut (entfettende Wirkung) bzw. Hautveränderungen oder Hautschäden hervorgerufen werden.
  • Acetonspritzer im Auge können Hornhautschädigungen verursachen.
  • Dämpfe reizen Augen, obere Atemwege (Nase, Rachen) und Bronchien.
  • Einatmen der Dämpfe kann Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit bzw. Erbrechen erzeugen, höhere Dosen wirken betäubend.

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