An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:

 

Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe

(mg/l)
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 150
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) 40

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