An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
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Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe (mg/l) |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 150 |
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) | 40 |
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