Die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall durch folgende Maßnahmen möglich ist:

 

1.

Einsatz Wasser sparender Verfahren bei der direkten Kühlung der Kautschukmischungen einschließlich eines damit verbundenen wässrigen Trennmittelauftrages,

 

2.

Einsatz abwasserfreier Verfahren bei der Reinigung der Innenmischer (Kneter),

 

3.

Anwendung Wasser sparender Verfahren beim Waschen und Reinigen von Gummiprodukten,

 

4.

Verminderung der Abwasserbelastung durch mechanische Abtrennung von Salzanhaftungen nach der Salzbadvulkanisation,

 

5.

Mehrfachnutzung von Spülwasser bei der Formen- und Dornenreinigung,

 

6.

Einsatz Wasser sparender Verfahren bei der Behandlung der Abluft in den Anwendungsbereichen Kautschuklösungen, gummierte Gewebe und andere Festigkeitsträger in den Anwendungsbereichen 1.1 und 1.4,

 

7.

abwasserfreie Fußbodenreinigung im Anwendungsbereich 1.1,

 

8.

Vermeidung von hochmolekularen, wasserlöslichen Trennmitteln (Polyglykolen), die einen DOC-Eliminationsgrad nach 7 Tagen von 80 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 408 nicht erreichen.

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