(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus den folgenden Bereichen einschließlich der Druckformenherstellung und der zugehörigen Vor-, Zwischen- und Nachbehandlung stammt:

 

1.

Satz- und Reproherstellung,

 

2.

Hochdruck,

 

3.

Flachdruck (Offsetdruck),

 

4.

Durchdruck (Siebdruck) und

 

5.

Tiefdruck.

 

(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus Textildruckereien mit Ausnahme der Druckformenherstellung (z. B. Druckschablonen und Druckzylinder), aus der Silberhalogenid-Fotografie sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.

 

(3) Dieser Anhang gilt ferner nicht für Abwasser aus Betrieben der Bereiche Satz- und Reproherstellung, Hochdruck, Flachdruck sowie Durchdruck, wenn der für die Produktion notwendige Frischwassereinsatz weniger als 250 m³ im Jahr beträgt, das Abwasser in einer biologischen Kläranlage behandelt wird und folgende Abwasserströme nicht eingeleitet werden:

 

1.

Bereich Satz- und Reproherstellung

Chrom- oder zinkhaltiges Abwasser aus der Verarbeitung von Kartografiefolien oder Farbfolien;

 

2.

Bereich Hochdruck

 

a)

Abwasser aus Reinigungsvorgängen von Maschinen, Anlagen und Druckformen mit Druckfarbenanhaftungen oder Abwasser aus Reinigungsvorgängen bei Einsatz von Kohlenwasserstoffen,

 

b)

Abwasser aus der Herstellung von Metallklischees;

 

3.

Bereich Flachdruck

 

a)

Abwasser aus der Ätzung von Mehrmetallplatten,

 

b)

Abwasser aus maschinellen Reinigungsvorgängen von Maschinen, Anlagen und Druckformen mit Druckfarbenanhaftungen bei gleichzeitigem Einsatz von Reinigungschemikalien,

 

c)

kupferhaltige Negativplattenentwickler,

 

d)

Feuchtwasser;

 

4.

Bereich Durchdruck

 

a)

Abwasser aus Reinigungs- oder Entschichtungsvorgängen bei Verwendung schwermetallhaltiger Einsatzstoffe (Ausnahme Kupfer aus Phthalocyaninpigmenten),

 

b)

Abwasser aus Reinigungs- oder Entschichtungsvorgängen bei gleichzeitigem Einsatz von Kohlenwasserstoffen, Halogenkohlenwasserstoffen oder Aktivchlor,

 

c)

Abwasser aus der Herstellung von Metallsieben.

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