Im Sinne dieser Verordnung ist:
1. |
Stichprobe eine einmalige Probenahme aus einem Abwasserstrom; |
5. |
Ort des Anfalls der Ort, an dem Abwasser vor der Vermischung mit anderem Abwasser behandelt worden ist, sonst an dem es erstmalig gefasst wird; |
6. |
Vermischung die Zusammenführung von Abwasserströmen unterschiedlicher Herkunft; |
7. |
Parameter eine chemische, physikalische oder biologische Messgröße, die in der Anlage 1 aufgeführt ist; |
8. |
Mischungsrechnung die Errechnung einer zulässigen Fracht oder Konzentration, die sich aus den die einzelnen Abwasserströme betreffenden Anforderungen dieser Verordnung ergibt; |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen