Abwasserproben sind als 2-h-Mischproben oder qualifizierte Stichproben zu entnehmen. Dies gilt, soweit für den jeweiligen Parameter in der Genehmigung für den jeweiligen Parameter keine abweichende Regelung getroffen ist. Bei Anlagen mit Chargenbetrieb ist eine einfache Stichprobe ausreichend.

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