Die Probenahme ist an den durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen oder die Wasserbehörde im Bescheid vorgegebenen Messstellen durchzuführen.

Es sind die Parameter zu messen, bei denen entweder

 

a)

eine nachträgliche Laboruntersuchung nicht möglich ist (beispielsweise Temperatur, Volumen der absetzbaren Stoffe) oder

 

b)

nur mit wesentlich höherem Aufwand möglich ist (beispielsweise Sauerstoffkonzentration, Chlorkonzentration) oder

 

c)

die nachfolgende Laboruntersuchung wegen Veränderungen der Probe, die nicht unterbunden werden können, zu Fehlern führen kann (beispielsweise pH-Wert bei bestimmten Abwässern, Redoxpotential).

Soweit es im Einzelfall für sinnvoll gehalten wird, ist eine Voruntersuchung der Proben mit vereinfachten Verfahren zur Auswahl der Proben, bei denen eine Laboruntersuchung erforderlich ist, durchzuführen.

Bei Entgiftungsanlagen sind einfache Vorortmessungen (beispielsweise mit Schnelltests, Teststäbchen) zur Funktionskontrolle (beispielsweise Messungen des Chlorüberschusses bei der Cyanid- und der Nitritentgiftung, qualitative Bestimmung von Cyanid, Chromat) vorzunehmen.

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