Anhang 3 bezieht sich auf die dem allgemeinen Gebrauch sowie nicht dem allgemeinen Gebrauch dienenden Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Inhaltsstoffe des Abwassers durch biologische Verfahren oder durch biologische Verfahren in Kombination mit chemischen und physikalischen Verfahren abgebaut oder vermindert werden. Bei nicht dem allgemeinen Gebrauch dienenden Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt die Zuordnung der Ausbaugröße zur Größenklasse nach der BSB5-Belastung entsprechend dem Anhang 1 der Abwasserverordnung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge