Entwicklung der Widerspruchs- und Klagezahlen in Jobcentern 2025
Im Jahr 2025 gingen 501.667 Widersprüche in den Jobcentern ein - das sind 78.310 mehr als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 4.379 von 48.785 auf 53.164.
Am häufigsten betrafen Widersprüche die Entscheidungen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen bzw. Vermögen. Die meisten Widersprüche fielen unter die Kategorie "Sonstiges", in der beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung zusammenfasst sind.
Bei den Klagen bezogen sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.
Erledigte Widersprüche und Klagen
2025 haben die Jobcenter 476.728 Widersprüche bearbeitet und entschieden. 61,14 Prozent davon wurden zurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 147.213 Widersprüchen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen vor.
Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel der Fälle führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.
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Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung
Die Widerspruchs- und Klagequoten können nur für die gemeinsamen Einrichtungen* - also Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, - berechnet werden. Diese versandten 2025 rund 21,2 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 434.033 Widersprüche und 43.169 Klagen eingereicht worden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte von 1,8 auf 2,1 Prozent, während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent blieb. Die Quoten sind Schätzwerte, da gegen denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.
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