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13.03.2024
Bundesarbeitsgericht
Das BAG hat entschieden, dass eine Personalvertretung beurteilen darf, ob eine Schulung ihrer Mitglieder in Präsenz erforderlich ist oder der Besuch eines Webinars ausreicht. Ist eine Schulung in Präsenz erforderlich, so hat der Arbeitgeber für Reisekosten aufzukommen, selbst wenn dieselbe Schulung auch als Onlineformat angeboten wurde.mehr