Fachbeiträge & Kommentare zu Energieausweis

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.5 Beratungspflicht bei Einbau von Heizungen

Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen. Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1 Energieausweis

Der Energieausweis ist ein nützliches Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und erste potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Er kann Gebäudeeigentümern, -verwaltern und -nutzern eine wertvolle erste Entscheidungshilfe sein, da er dafür da ist, die energetische Qualität zu dokumentieren. Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, da...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.2 Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis spiegelt genau die Energiemenge wider, die die Immobilie beim Betrieb bei Normtemperaturen hat. Erfasst werden hier sehr detailliert die Gebäudehülle mit Keller, Fassade und Dach, Fenster und Türen, die Wärmeerzeugung und die Verteilung sowie das Brauchwasser. Notwendige Unterlagen Hierfür werden folgende Unterlagen und Informationen benötigt:...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3.1.1 Die wichtigsten Kennzahlen

Transmissionswärmeverlust (Ht) Diese Zahl gibt an, wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Ein niedriger Wert ist hier wünschenswert. Endenergiebedarf Dies ist die Energiemenge, die tatsächlich verbraucht wird, um das Gebäude zu heizen, zu kühlen, zu beleuchten usw. Der Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben. Primärenergiebed...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 1.3 Wie sieht es mit der Energieeffizienz des Gebäudes aus?

Die Frage, wo ein Gebäude energetisch steht, ist von zentraler Bedeutung für alle, die Energie und Kosten sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Doch wie lässt sich der energetische Zustand eines Gebäudes objektiv beurteilen und im Vergleich zu anderen Gebäuden einordnen? Diese Fragen sind sowohl für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern...mehr

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Möglichkeiten energetischer... / 4.4.3 Fahrplan im Blick

Die Informationen im Sanierungsfahrplan sind für Hauseigentümer ein entscheidender Anhaltspunkt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen. Sie sollten daher wie folgt strukturiert sein: Kostenübersicht Circa-Beträge geben eine grobe Orientierung über die zu erwartenden Ausgaben. Diese sind allerdings nur Richtwerte, die in der Regel auf durchs...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6 Angaben im Energieausweis

§ 85 GEG regelt die erforderlichen Angaben im Energieausweis. 6.1 Für beide Ausweisarten erforderliche Grundangaben Nach § 85 Abs. 1 GEG muss ein Energieausweis mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten: Die Fassung des GEG, auf deren Grundlage der Energieausweis erstellt wird, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis gemäß § 81 GEG oder einen Energie...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.5 Noch nicht vorliegender Energieausweis

Liegt im Zeitpunkt der Akquise über Immobilienanzeigen noch kein Energieausweis vor, können zwar in der Immobilienanzeige keine entsprechenden Angaben gemacht werden, allerdings sind selbstverständlich die Vorgaben und Fristen des § 80 Abs. 4 und 5 GEG zu beachten. Erfolgt im Laufe der Akquise über das Internet die Erstellung des Energieausweises, so ist die Anzeige anzupass...mehr

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Energieausweis (GEG)

1 Überblick Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 ...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 5 Energieausweis

Sind die Voraussetzungen von § 106 Abs. 1 und Abs. 2 GEG erfüllt, sind getrennte Energieausweise auszustellen, soweit im einen wie im anderen Fall nicht lediglich eine Bagatellfläche vorliegt. Hinweis für Verwalter Sowohl Miet- als auch Wohnungseigentumsverwalter sollten die Entscheidung, ob ggf. die Voraussetzungen des § 106 GEG vorliegen – weshalb es sowohl eines Energieau...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.3 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind in Übereinstimmung mit den früheren Vorgaben des § 16a Abs. 1 Satz 1 EnEV 2014 nach der Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG nachfolgende Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis ge...mehr

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Energieausweis (GEG) / 7 Geltungsdauer

Nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG ist der Energieausweis für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren auszustellen. Die 10-Jahres-Frist ist tagesgenau anhand des Ausstellungsdatums zu berechnen.[1] Praxis-Beispiel 10-Jahres-Frist Wird der Energieausweis am 29.2.2024 ausgestellt, verliert er seine Gültigkeit mit Ablauf des 28.2.2034. Spätestens nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energie...mehr

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Energieausweis (GEG) / 9 Aushangpflicht

Nach § 80 Abs. 6 GEG hat der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 m2 Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird und ihn an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Wird die Nutzfläche nicht oder nicht überwiegend vom Eige...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.2 Mehrhausanlagen

Der Energieausweis wird nach § 79 Abs. 2 Satz 1 GEG jeweils für ein Gebäude erstellt. Für die einzelnen Häuser einer Mehrhausanlage müssen daher eigene Energieausweise erstellt werden.[1]mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.4.1 Gewährleistungsansprüche

§ 79 Abs. 1 Satz 1 GEG stellt zunächst klar, dass der Energieausweis lediglich ein Informationsmedium über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellt.[1] Lediglich auf Grundlage der Angaben des Energieausweises können zunächst keine Gewährleistungsansprüche eines Mieters oder Käufers hergeleitet werden.[2] Allerdings können sich Gewährleistungsansprüche bei ent...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13.3 Modernisierungsempfehlungen

Erst mit der EnEV 2014 wurden Modernisierungsempfehlungen zum zwingenden Inhalt eines Energieausweises. Insoweit ordnete § 29 Abs. 3a EnEV 2014 begleitende Modernisierungsempfehlungen in den Fällen des Nutzerwechsels u. a. bei Verkauf oder Vermietung an, wenn der Energieausweis auf Basis früherer Fassungen der EnEV ausgestellt wurde. Entsprechendes regelt § 112 Abs. 4 GEG fü...mehr

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Energieausweis (GEG) / 3 Anlässe für die Vorlage eines Energieausweises

3.1 Neubau Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG oder nach den §§ 18 und 19 GEG erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Der Anwendungsbereich der §§ 15 und 16 GEG ist für Wohngebäude eröffnet. § 15 GEG enthält insoweit Vorgaben bezügl...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.1 Anlass

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Energieauswei...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6.1 Für beide Ausweisarten erforderliche Grundangaben

Nach § 85 Abs. 1 GEG muss ein Energieausweis mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten: Die Fassung des GEG, auf deren Grundlage der Energieausweis erstellt wird, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis gemäß § 81 GEG oder einen Energieverbrauchsausweis nach § 82 GEG handelt mit Hinweisen zu den Aussagen der jeweiligen Ausweisart über die energetis...mehr

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Energieausweis (GEG) / 1 Überblick

Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG anzugeb...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.2 Zeitpunkt

Der Energieausweis muss den Interessenten nach § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins zumindest in Kopie vorgelegt werden. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, hat der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG den ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 10 Stichprobenkontrolle

Die nach Landesrecht zuständige Behörde – sog. Kontrollstelle[1] – unterzieht Energieausweise nach § 99 GEG einer Stichprobenkontrolle. Die Kontrolle erfolgt nicht beim jeweiligen Eigentümer bzw. Adressaten des Energieausweises, sondern bei dem Aussteller des Energieausweises. Dieser ist nach § 99 Abs. 5 GEG verpflichtet, Kopien der von ihm ausgestellten Energieausweise und ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.1 Wohnungs- und Teileigentum

Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GEG zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GEG getrennt zu behandeln sind (siehe Blankenstein, Gemischt genutzte Gebäude, Kap. 5).mehr

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Energieausweis (GEG) / 12 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, soweit im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit bei Beginn der Vermarktung bereits ein Energieausweis vorliegt. 12.1 Immobilienanzeige Der Anwendungsbereich des § 87 GEG ist eröffnet, wenn eine Immobilienanze...mehr

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Energieausweis (GEG) / 4 Modernisierungsempfehlungen

Nach § 84 Abs. 1 GEG hat der Aussteller des Energieausweises ein bestehendes Gebäude, für das er einen Energieausweis erstellt, vor Ort zu begehen oder sich für eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen zu lassen. Im Energieausweis selbst hat er Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13 Übergangsvorschriften

§ 112 GEG enthält Übergangsvorschriften bezüglich des Energieausweises. Vor dem Hintergrund der Geltungsdauer der Energieausweise von 10 Jahren müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes bestimmte Übergangsregelungen getroffen werden. 13.1 Bestandsbau Die Übergangsregelung des § 112 Abs. 2 GEG ist mittlerweile bedeutungslos. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Energieausweise ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.3 Angelegenheit der Gemeinschaft

Als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung können die Wohnungseigentümer auch anlasslos die Ausstellung eines Energieausweises gemäß § 19 Abs. 1 WEG beschließen.[1] Zu berücksichtigen ist insoweit nämlich, dass im Zuge der Erstellung des Energieausweises nach § 84 Abs. 1 GEG vom Aussteller etwaige Maßnahmen zur Energieeffizienz zu ermitteln sind und im Energieausweis auch Moder...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13.1 Bestandsbau

Die Übergangsregelung des § 112 Abs. 2 GEG ist mittlerweile bedeutungslos. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Energieausweise in aller Regel unter Verwendung elektronischer Datenschemata erstellt werden und diese auf die am 1.11.2020 außer Kraft getretenen Altregelungen gestützt und somit anzupassen waren. Insoweit sieht § 112 Abs. 2 GEG für Energieausweise insbesondere na...mehr

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Energieausweis (GEG) / 13.2 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 112 Abs. 3 GEG hat eine Übergangsregelung für Energieausweise zum Inhalt, die nach dem 30.9.2007 und vor dem 1.5.2014 ausgestellt worden sind.mehr

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Energieausweis (GEG) / 5 Ausstellungsberechtigte

Den Kreis der zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigten Personen regeln § 88 GEG und die Übergangsvorschrift des § 113 GEG. 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte § 113 GEG regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GEG, also im Rahmen der Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertr...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

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Energieausweis (GEG) / 3.1 Neubau

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG oder nach den §§ 18 und 19 GEG erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Der Anwendungsbereich der §§ 15 und 16 GEG ist für Wohngebäude eröffnet. § 15 GEG enthält insoweit Vorgaben bezüglich des Ge...mehr

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Energieausweis (GEG) / 3.2 Bestandsgebäude

Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GEG ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen, wenn bei einem bestehenden Gebäude Änderungen i. S. d. § 48 GEG [1] ausgeführt und unter Anwendung des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 GEG für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Abs. 3 GEG durchgeführt werden. Um die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises für Bestandsgebäude auszulösen, müssen kumu...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8 Vorlagepflicht

8.1 Anlass Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Ene...mehr

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Energieausweis (GEG) / 2.1 Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG im Fall der Errichtung neuer Gebäude und nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GEG im Fall von Änderungen an Bestandsgebäuden nach § 48 GEG erforderlich, bei denen Berechnungen nach § 50 Abs. 3 GEG für das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Dies folgt bereits aus Gründen der Sachlogik, da zum Ausstellen eines Energieverbrauchsaus...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6.2 Zusätzliche Angaben im Energiebedarfsausweis

Nach § 85 Abs. 2 GEG muss ein Bedarfsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: Im Fall des Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes das Ergebnisse der nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GEG erforderlichen Berechnungen, einschließlich der Anforderungswerte, oder im Fall des § 81 Abs. 1 Satz 2 GEG die in der Bekanntmachung nach § 31 Abs. 2 GEG genannten Kennwerte und nach...mehr

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Energieausweis (GEG) / 2.2 Verbrauchsausweis

Den Verbrauchsausweis regelt § 82 GEG. Nach § 82 Abs. 1 GEG wird der Energieausweis auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt. § 82 Abs. 2 GEG regelt die Berechnungsmethoden. Die Auswirkungen lokaler klimatischer Unterschiede und jährlicher Klimaschwankungen werden bezüglich des Endenergieverbrauchs für die Heizung nach § 82 Abs. 3 GEG durch eine Witterung...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6.3 Zusätzliche Angaben im Energieverbrauchsausweis

Nach § 85 Abs. 3 GEG muss ein Verbrauchsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: bei einem Wohngebäude der Endenergie- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes für Heizung und Warmwasser entsprechend den Berechnungen nach § 82 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 GEG in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche und nach Maßgabe von § 85 Abs. 6 GEG die...mehr

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Energieausweis (GEG) / 5.2 Unbeschränkt Ausstellungsberechtigte

Den Kreis der unbeschränkt Ausstellungsberechtigten regelt § 88 GEG. Zunächst sind nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 GEG die nach landesbauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden Berechtigten auch zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt, was § 21 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.4 Fehlerhafte Angaben

12.4.1 Gewährleistungsansprüche § 79 Abs. 1 Satz 1 GEG stellt zunächst klar, dass der Energieausweis lediglich ein Informationsmedium über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellt.[1] Lediglich auf Grundlage der Angaben des Energieausweises können zunächst keine Gewährleistungsansprüche eines Mieters oder Käufers hergeleitet werden.[2] Allerdings können sich G...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11 Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten

11.1 Wohnungs- und Teileigentum Für Teile eines Gebäudes ist der Energieausweis nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GEG zu erstellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 GEG getrennt zu behandeln sind (siehe Blankenstein, Gemischt genutzte Gebäude, Kap. 5). 11.2 Mehrhausanlagen Der Energieausweis wird nach § 79 Abs. 2 Satz 1 GEG jeweils für ein Gebäude erstellt. Für die einzelnen Häuser einer...mehr

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Energieausweis (GEG) / 2 Bedarfs- und Verbrauchsausweis

2.1 Bedarfsausweis Der Energiebedarfsausweis ist nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG im Fall der Errichtung neuer Gebäude und nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GEG im Fall von Änderungen an Bestandsgebäuden nach § 48 GEG erforderlich, bei denen Berechnungen nach § 50 Abs. 3 GEG für das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Dies folgt bereits aus Gründen der Sachlogik, da zum Ausstellen eines En...mehr

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Energieausweis (GEG) / 5.1 Beschränkt Ausstellungsberechtigte

§ 113 GEG regelt beschränkt auf Bestandswohngebäude und die Fälle des § 80 Abs. 3 GEG, also im Rahmen der Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums, die Berechtigung von Personen, die auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 5.3 Spezifische Anforderungen

Im Übrigen setzt die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GEG nach § 80 Abs. 2 GEG nicht nur eine bestimmte fachliche Qualifikation voraus, sondern zusätzlich auch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse. Die Voraussetzungen vorerwähnter Norm sind dann erfüllt, wenn während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.2 Bußgeld bis 10.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 10.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.2 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet die Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. EnEV 2014 / GEG 2020 / GEG 2024 Gegenüber der Regelung in § 16a EnEV 2014 wurde auch der Immobilienmakler im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GEG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Blick auf das strafrechtliche Analog...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.1 Immobilienanzeige

Der Anwendungsbereich des § 87 GEG ist eröffnet, wenn eine Immobilienanzeige "in kommerziellen Medien" aufgegeben wird. Unter "kommerziellen Medien" sind insbesondere Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet zu verstehen. Nicht erfasst werden private, kostenfreie Kleinanzeigen, z. B. kostenfreie Aushänge an "schwarzen Brettern" in Supermärkten o. Ä.[1] Das Merkm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.2 Staffelmiete

Haben Mieter und Vermieter im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, muss die Miete nach § 557a Abs. 2 BGB jeweils ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Eine Modernisierungsmieterhöhung auf Grundlage von § 559 BGB ist damit ausgeschlossen. Unklar ist nunmehr, ob eine Mieterhöhun...mehr