Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Anwendungsschreiben zur Zin... / Hintergrund

Mit der Einführung der Zinsschranke wurde eine Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen bei der Gewinnermittlung eingeführt. Diese Regelung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbständige Arbeit. Ziel der Zinsschranke ist es, missbräuchliche Steuervergünstigungen zu vermeiden, die durch eine übermäßige Inanspruchnahme von ... mehr

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Anwendungsschreiben zur Zin... / Zusammenfassung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein umfangreiches Schreiben zur Zinsschranke nach § 4h Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht. Diese Regelung spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geht. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Ra... mehr

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Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.2 Betriebliche Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Inhalte Ihres Produkts zeigen entsprechende Maßnahmen auf. Einige davon erhöhen sofort die Liquidität, andere benötigen etwas Zeit, bis die Liquiditätsauswirkung eintritt: Unternehmenskr... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss... mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.5 Schuldzinsenabzug

Wird bei der erstmaligen Begründung einer Personengesellschaft ein bisheriges Darlehen des Einzelbetriebs nicht getilgt, so sind die Zinsen dennoch Betriebsausgaben. Die Grundsätze zur Vollbeendigung des Betriebs gelten nicht.[1] Zinsen, die gleichzeitig wieder Sonder-Betriebseinnahmen darstellen, unterfallen nicht dem § 4 Abs. 4a EStG. [2] Die Auswirkungen des § 4h EStG (Zinss... mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.2 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 23 Mit den unterschiedlichen Zwecken eines Jahresabschlusses und einer zweckgerechten Ausgestaltung der Bilanznormen befassen sich in Wissenschaft und Praxis die vielfältigen, historisch gewachsenen "Bilanztheorien" (Bilanzauffassungen). Rz. 24 Gesetzliche Hauptzwecke des HGB-Jahresabschlusses sind die Regelung von Informations- und Finanzinteressen. Der Informationszweck... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Zinsschranke

Die sog. Zinsschranke (§ 4h EStG) wird auf den gesamten Organkreis angewendet, was eine konsolidierte Betrachtung von Zinsaufwendungen und -erträgen ermöglicht. mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 14 Zinsschranke

Zeile 295a In diese Zeile ist die Zwischensumme der bisherigen Einkünfteermittlung einzutragen. Zeile 296 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen,... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Dieses Formular ist allerdings nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die vor dem 14.12.2024 beginnen. Für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Datum beginnen, ist ein gesondertes Formular auszufüllen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Förderu... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Steuerpflichtigen, sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Steuerpfl... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zinsschranke (WJ Beginn bis 13.12.2023)

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Dieses Formular ist allerdings nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die vor dem 14.12.2024 beginnen. Für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Datum beginnen, ist ein gesondertes Formular auszufüllen. An diese... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zinsschranke

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach §... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage ist nur für Wirtschaftsjahre auszufüllen, die nach dem 14.12.2023 beginnen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 vom Bundestag verabschiedet worden. In dem Gesetz wird der Zinsabzug gem. § 8a KStG geändert. Das Gesetz ist am 29.12.2023 veröffentlicht und findet mangels gesonderter A... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 36b-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 36b bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutra... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 8 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 4. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 68 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 69 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 70 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 71 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 72 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

Zeile 100 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres). Zeile 101 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 11 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 1. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 93 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 61. Zeile 94 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 52 und 62. Zeile 95 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 53. Zeile 96 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 54. Zeile 97 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 9 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 3. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 77 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 61. Zeile 78 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 52 und 62. Zeile 79 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 53. Zeile 80 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 54. Zeile 81 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 11 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 1. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 92 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 93 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 94 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 95 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 96 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 9 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 3. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 76 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 77 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 78 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 79 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 80 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 8 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 4. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 69 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 61. Zeile 70 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 52 und 62. Zeile 71 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 53. Zeile 72 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 54. Zeile 73 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

Zeile 101 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. DerBetrag ist aus Zeile 55 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) zu übernehmen. . Zeile 102 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN a... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 10 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 2. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 85 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 61. Zeile 86 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 52 und 62. Zeile 87 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 53. Zeile 88 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 54. Zeile 89 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 10 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 2. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 84 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60. Zeile 85 Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61. Zeile 86 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51. Zeile 87 Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52. Zeile 88 In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der den vorangegangenen Wirtsc... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Zeilen 28-31 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 32–38 In den Zeilen 32–38 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stel... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 7 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 5. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 61 In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zeile 62 In Zeile 62 ist der EBITDA-Vortrag ei... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 7 EBITDA-Vortrag bezogen auf das 5. vorangegangene Wirtschaftsjahr

Zeile 60 In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Zeile 61 In Zeile 61 ist der EBITDA-Vortrag ei... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In Zeile 1 ist der Betrieb zu benennen, für den die Anlage GK ausgefüllt wird. Eine Kapitalgesellschaft hat grundsätzlich nur einen Betrieb. Eine Unterscheidung nach Betrieben erfolgt nur im Rahmen der Zinsschranke. Dies kann aber in Zeile 1 nicht gemeint sein, da z. B. ein Betrieb im Sinne der Zinsschranke der Organkreis ist, Anlage GK aber sowohl von der Organgesell... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 3.5 Zinserträge

Zeile 42 In diese Zeile sind die Zinserträge einzutragen, die in ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge enthalten sind. Diese sind für die Zinsschranke gem. § 4h EStG beim Anleger zu berücksichtigen. Der Betrag aus Zeile 42 ist daher beim Steuerpflichtigen in Zeile 16 der Anlage Zinsschranke zu berücksichtigen. Von dem Zinsertrag sind gem. § 46 Abs. 2 InvStG direkt... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d... mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit VZ 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 6 Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 12–14 Die Zeilen 12–14 sind auszufüllen, wenn im VZ 2024 ein schädlicher Beteiligungserwerb stattgefunden hat. Unter den Voraussetzungen des § 8d KStG bleiben die Verluste und Zinsen trotzdem abziehbar. Auf den 31.12.2024 hat in diesem Fall eine gesonderte Feststellung des fortführungsgebundenen Verlust- und Zinsvortrags zu erfolgen. Nach § 8d KStG ist ein Beteiligu... mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben.... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2024 ... mehr