Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.3 Gewinnvergleichsrechnung

Die Gewinnvergleichsrechnung ist neben der Kostenvergleichsrechnung im Rahmen der Investitionsrechnungen ein auch für Laien überschaubares Verfahren, um die Vorteilhaftigkeit alternativer Investitionsmaßnahmen zu beurteilen. Anders ausgedrückt: Sie zeigt Ihnen, wie viel bei welcher Alternative herausspringt. Auch ohne betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse können Sie dieses Re... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 3.3 Die Projektdaten

Im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt sind folgende Daten zu berücksichtigen: Die Anschaffungskosten für die Maschine belaufen sich auf 400.000 EUR. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt 10 Jahre. Die jährlichen Energiekosten werden voraussichtlich bei ca. 5.000 EUR liegen. Für Instandhaltung und Wartung werden etwa 4.000 EUR anfallen. Die Kosten für die Mitarbeiterschulung ... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.5 Kombination: Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung

Die Beispieltabelle StatischeRechnung (s. Abb. 6) zeigt eine Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung. Sie ermöglicht den Vergleich von 6 Investitionsobjekten. Bei Bedarf kann die Tabelle jederzeit erweitert werden. Abb. 6: Grundgerüst einer statischen Investitionsrechnung mit Rechenbeispiel Es sind folgende Daten einzugeben: Anschaffungskosten Geplante Nutzungsdauer in Jahren Voraus... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 3.1 Bedeutung von Investitionsentscheidungen

Investitionsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Entscheidungen, die Unternehmer treffen müssen. Deshalb sollten Sie große Aufmerksamkeit auf diese Entscheidungen und deren Vorbereitung richten. In Verbindung mit dynamischen Investitionsrechnungsverfahren werden zeitliche Unterschiede bei Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Außerdem fließen Zinseszinseffekte in das E... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 4 Amortisation von Investitionsobjekten

Die Amortisationsrechnung geht von der Überlegung aus, ob sich eine Anlage in einem bestimmten Zeitraum amortisiert – bezahlt macht – oder nicht. Wenn die Amortisationszeit unter der Nutzungsdauer liegt, ist das Investitionsprojekt vorteilhaft. Die Amortisationszeit ist der Zeitraum, in dem es möglich ist, die Anschaffungsauszahlung einer Anlage wiederzugewinnen. Eine Anlage ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 72 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Freigrenze soll gewährleisten, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sind. Sie wurde durch das BürgerentlastungsG – Krankenversicherung – zunächst nur für Wj, die vor dem 01.01.2010 endeten – von 1 Mio EUR auf 3 Mio EUR angehoben (s § 52 Abs 12d S 3 EStG idF des BürgerentlastungsG – Krankenversicheru... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199 ff)

Tz. 178 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 und S 3 KStG

Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bei FK-Gewährungen an eine Kap-Ges durch den AE bzw eine diesem nahe stehende Pers stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 4h EStG iVm § 8a KStG, wenn zum Bsp überhöhte Zinsen gezahlt werden. Die Regelungen stehen unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste Verg... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Z... mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.1 Verfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 24 Verfassungsrechtlich konzentriert sich die Diskussion seit Jahren auf den festen Rechnungszinsfuß von 6 % in § 6a Abs. 3 S. 3. Das BVerfG hatte die Anhebung auf 6 % unter den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen 1984 gebilligt, zugleich aber hervorgehoben, dass eine Typisierung bei einschneidend veränderten Verhältnissen überprüfungsbedürftig werden kann.[1] Das F... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7.2 Reformdiskussion um den Rechnungszinsfuß

Rz. 201 Ungeachtet der verfahrensrechtlichen Konsolidierung besteht der rechtspolitische Reformbedarf fort. § 6a Abs. 3 S. 3 schreibt weiterhin 6 % vor, ohne eine regelmäßige Überprüfung oder Anpassung an veränderte Finanzierungsbedingungen vorzusehen. Die bei der Anhebung 1981 genannten Annahmen über Unternehmensrenditen und langfristige Fremdkapitalzinsen sind keine gesetz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.2 Steuerschädliche Widerrufs- und Änderungsvorbehalte

Rz. 55 Ein Vorbehalt i. S. d. Nr. 2 liegt vor, wenn der Verpflichtete durch einen späteren Rechtsakt darüber entscheiden kann, ob oder in welchem Umfang eine bereits zugesagte Anwartschaft oder Leistung bestehen bleibt. Davon zu unterscheiden sind echte Leistungsvoraussetzungen, die den Anspruch von vornherein begrenzen, etwa ein bestimmtes Versorgungsalter, definierte Inval... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.5.5 Dynamisierungs-, Abfindungs- und Änderungsklauseln

Rz. 72 Dynamisierungsklauseln müssen Bezugsgröße, Anpassungszeitpunkt und Berechnungsmechanismus bestimmen. Eine Verknüpfung mit dem letzten ruhegeldfähigen Gehalt, einer Tarifgruppe oder einem Preisindex kann hinreichend eindeutig sein, obwohl der spätere Betrag noch nicht feststeht. Änderungen, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten und dort weder dem Grunde noch der H... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7.1 Verfassungs- und verfahrensrechtliche Entwicklung des Rechnungszinsfußes

Rz. 197 Der Rechnungszinsfuß von 6 % beruht auf dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz 1981 und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1981 enden. Mit seiner Erhöhung von 5,5 % auf 6 % sollten die steuerlichen Wirkungen der Pensionsrückstellung begrenzt und die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Die Gesetzesmaterialien gingen davon aus, dass 6 % regelmäßig innerhal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.4.4 Typische Vorbehalts- und Anpassungsklauseln

Rz. 61 Abfindungsklauseln verändern die Leistungsform und können zugleich eine Minderung ermöglichen. Ein Recht, die Anwartschaft eines aktiven Berechtigten lediglich mit dem steuerlichen Teilwert nach Abs. 3 S. 2 Nr. 1 abzufinden, ist schädlich, weil dieser Betrag regelmäßig unter dem vollen Barwert der zugesagten Leistung liegt. Unschädlich kann eine Abfindung zum eindeuti... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1a AO

Rz. 9 Der Zinssatz von 0,15 % im Monat und 1.8 % im Jahr soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Verzinsung nach § 233a AO sowohl für Steuernachforderungen als auch für Steuererstattungen gilt und dabei wie bisher derselbe Zinssatz gelten soll. Als Eckwerte dieses Zinssatzes dienen auf Grundlage entsprechender Daten der Deutschen Bundesbank auf der einen Seite die Habenzi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Überprüfung der Angemessenheit des Zinssatzes (§ 238 Abs. 1c AO)

Rz. 11 Da der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gem. § 238 Abs. 1a AO als starrer Zinssatz geregelt ist, enthält § 238 Abs. 1c AO eine ausdrückliche Evaluierungsklausel.[1] Die Angemessenheit des Zinssatzes ist unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB alle zwei Jahre zu evaluieren.[2] Die erste Evaluierung soll zum 1.1.2024 erf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Die Bedeutung der Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO dürfte in der Zwischenzeit nachgelassen haben. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wur... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Regelungsgeschichte des § 238 AO

Rz. 1 Die Höhe der Zinsen ist für alle Zinsfälle der AO, also die Stundungszinsen, die Hinterziehungszinsen und die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung einheitlich auf 0,5 v. H. pro Monat, also 6 v. H. pro Jahr festgelegt.[1] Diese Höhe gilt kraft Verweisung auch für die Zinspflicht bei Rückzahlung von Investitionszulagen [2] und anderer ebenso geregelter Subventionen.[3] F... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.4 Liquiditätsvorteil

Durch Änderung des Bescheids wird die Steuerbelastung für das vorangegangene Jahr geringer. War die auf dieses Jahr entfallende Steuer bereits ganz oder teilweise entrichtet, hat der Steuerpflichtige einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Daneben steht ihm ein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags zu; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4 Praktische Handhabung der neuen Vorschrift

Rz. 12 Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 gilt in anhängigen Verfahren § 238 Abs. 1a und 1b AO ab 21.7.2022. Dies sind die Verfahren, in denen die Zinsfestsetzung noch gem. § 164 Abs. 1 AO oder § 239 Abs. 4 AO noch unter Vorbehalt steht, die Zinsfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 AO oder § 165 Abs. 1 Satz 4 AO i. V. m. Abs. 1 Satz 2 vorläufig festgesetzt oder ausgesetzt ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Gewerbesteuerrückstellungen und sonstige Steuerrückstellungen sind steuerlich nicht abzuzinsen. § 6 Abs. 1 N... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Rechtsentwicklung des § 233a AO

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem StRefG 1990[1] eingeführt, um die seit langem geforderte Vollverzinsung (dazu nachfolgend Rz. 7ff., 85ff.) möglichst weitgehend zu verwirklichen. Die Höhe des der kraft Gesetz entstehenden Zinsen wird bestimmt durch den zu verzinsenden Unterschiedsbetrag, den Zinslauf und den anzuwenden Zinssatz. Für das Verhältnis zu den besonderen Zinsen,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1.1 Streit um Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Neuregelung für die Vollverzinsung nach § 233a AO

Rz. 8 Für die Vollverzinsung nach § 233a Abs. 1a AO gilt für Veranlagungszeiträume ab dem 1.1.2019 ein Prozentsatz vom 0,15 % für jeden Monat, das heißt 1,8 % für jedes Jahr. Daher hat der Gesetzgeber den BVerfG-Beschlüssen vom 8.7.2021[1] Rechnung getragen. Damit wird am Prinzip des einheitlichen und festen Zinssatzes festgehalten und gem. § 238 Abs. 1c AO eine regelmäßige ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

Ruhnke/Kassebohm, Opportunistic behaviours in goodwill impairment decisions: Effectiveness of accountability mechanisms and the role of management consultants, BfuP 2/2026, S. 85; Jonas/ Bertsch, Die Bewertung und Aufteilung von Synergien – Zur Weiterentwicklung der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung –, DB 1-2/2026, S. 1; Karger/Labrenz, Einfluss regulatorischer Pr... mehr

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Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude Durch das Programm wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gefördert. Voraussetzungen sind: Es handelt sich um ein bestehendes Nicht... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Verzinsung von Einfuhr- und Ausfuhrangaben

Rz. 13 Nach der Neufassung des § 233 Satz 1 AO werden jetzt auch Ansprüche verzinst, die sich aus dem Recht der EU (vgl. Rz. 1a) ergeben; die Formulierung orientiert sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO.[1] Rz. 14 Nach Art. 116 Abs. 6 S. 1 UZK besteht keine Zinspflicht für Erstattungen. Gem. Art. 116 Abs. 6 S. 2 und 3 UZK sind jedoch Zinsen zu zahlen, wenn eine E... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Rechtscharakter der Zinsen; Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift über die Festsetzung von Zinsen hat eine rein verfahrenstechnische Bedeutung. [1] Die Zinsen sind steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO. Zu ihrer materiell-rechtlichen steuerlichen Behandlung vgl. Pahlke, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 233 AO Rz. 25. In der Sache hat die Vorschrift Entschädigungscharakter. Wer an sich eine steuerliche Geldle... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Der zeitliche Geltungsbereich der jeweiligen Änderungen ergibt zunächst aus Art. 97 § 15 EGAO . § 233a AO gilt für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach dem 31.12.1988, auch soweit § 233a AO durch das JStG 1997 neu gefasst wurde.[1] Aufgrund Art. 97 § 15 Abs. 4 EGAO konnte es wegen der Karenzregelung des § 233a Abs. 2 AO frühestens ab 1.4.1991 zu einer Verz... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.92 Rechnungslegung nach IFRS

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Hinterzogene Vorauszahlungen (§ 235 Abs. 5 AO)

Rz. 50a Zu hinterzogenen Steuern gehören auch Steuervorauszahlungen (S. Rz. 6). Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde durch Schaffung des Abs. 5 der Zustand wiederhergestellt, der bis zur Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen nach § 233a AO gegolten hat.[2] Rz. 50b § 235 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 AO: hiernach endet der Zinslauf bei hinterzogener Vorauszahlung vor Fests... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.1 Erlass aus verfassungsrechtlichen Gründen

Rz. 146 Die Frage der hinreichenden Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes (dazu Rz. 3f.) dürfte sich mit der Entscheidung des BVerfG[1] erledigt haben. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.4.3 Zinshöhe

Rz. 29 Zinshöhe und -berechnung ergeben sich aus § 238 AO. Sie betragen für den vollen Monat ab Beginn des Zinslaufs 0,5 v. H. Der zu verzinsende Betrag wird pro Steuerart auf 50 EUR abgerundet. Zinsen unter 10 EUR werden gem. § 239 Abs. 2 S. 2 AO nicht festgesetzt. Auf die Erl. zu § 238 AO wird verwiesen. Zu Zweifeln ab der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes v... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Aufteilung des Zinslaufes in Teilverzinszeiträume (§ 238 Abs. 1b AO)

Rz. 10 Sind für einen Zinslauf unterschiedliche Zinssätze (bis 31.12.2018 nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO, für Verzinsungszeiträume ab 1.1. 2019 nach § 238 Abs. 1a AO) maßgeblich, ist der Zinslauf in Teilverzinsungszeiträume aufzuteilen.[1] Die Zinsen für die Teilverzinsungszeiträume sind jeweils tageweise zu berechnen.[2] In Anwendung des § 238 Abs. 1b S. 3 AO werden nach der s... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Hamacher, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, DB 23–24/2026, S. 1442; Posch, Der Korrekturposten Pensionsaufwand nach § 25 MinStG, Ubg 5/2026, S. 254; S... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2 §§ 163 und 227 AO bleiben unberührt (§ 233a Abs. 8 Satz 4 AO)

Rz. 141 Daneben kommen, wie jetzt § 233a Abs. 8 S. 4 AO ausdrücklich anordnet, §§ 163 und 227 AO zur Anwendung. Schon zuvor war aber die Anwendbarkeit dieser Vorschriften unbestritten möglich.[1] Rz. 142 Eine Billigkeitsentscheidung ändert – anders als in § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO – nichts daran, dass eine Entscheidung nach § 227 AO nur bei Vorliegen eines entsprechend... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

Kalla/Mulzer, Wirkungsvoll berichten: Empirisch fundierte Gestaltungsprinzipien für die ESG-Berichterstattung, KoR 5/2026, S. 190; Eisenschmidt/Kühnberger/Stührk, Zur rechnungslegungsbasierten Ergebnisqualität der EPRA-Earnings – Eine empirisch... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.4 Anhang nach IFRS

Fischer, FRC: Berichterstattungspraxis zu anteilsbasierten Vergütungen, PiR 1/2026, S. 24; Weller, Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen nach IFRS 2, PiR 2/2026, S. 58; Esterer, Klimabezogene Unsicherheiten im IFRS-Abschluss: Anschauungsbeispiele für prä... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batter... mehr

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Kennzahlen zur Steuerung de... / 2.3.2 Kennzahlenauswahl Logistik

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.2 Verhältnis zu §§ 7ff. AStG

Rz. 31h Erhält eine Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7ff AStG eine verdeckte Gewinnausschüttung, handelt es sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG grundsätzlich um aktive Einkünfte, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens 10 % beträgt. § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG ordnet grundsätzlich alle Einkünfte nach § 8b ... mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.6 Laufzeit und Zinsbindung

4 bis 25 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Zur Wahl stehen: bis zu 5 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit; bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, ebenfalls mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit; bis zu 10 Jahre bei ein bis zwei Tilgungsfreijahren, Zinsbindung über die gesamte Laufzeit; bis zu 25 Jahre bei... mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.5 Höhe der Förderung (Darlehen)

150.000 EUR Für investive Maßnahmen maximal 150.000 EUR pro Wohneinheit, finanzierbar bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Für energetische Fachplanung/Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung jeweils bis 10.000 EUR pro Vorhaben bei Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. 4.000 EUR je Wohneinheit, maximal 40.000 EUR pro Vorhaben bei Mehrfamilienhäusern. Eine nachträgli... mehr

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Photovoltaikanlagen / 7.1 KfW: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard"

Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 3,63 % effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an (Stand Mai 2026). Die Finanzierung umfasst auch die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanz... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 4.9 Vollverzinsung (§ 238 Abs. 1a AO)

Der Basiszinssatz ist seit dem 1.1.2022 deutlich angestiegen. Aufgrund dieses Anstiegs und zur Sicherstellung der Angemessenheit des Zinssatzes wird der Zinssatz bei der Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2027 auf 0,3 Prozent je vollen Monat, also 3,6 Prozent für ein volles Jahr angehoben. mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilun... mehr