Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / aa) Margenteilungsgrundsatz

Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, besondere Bedeu...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / V. Fazit

Gesellschafterverrechnungskonten kommen in der Praxis täglich vor. Der BFH hat nunmehr seine schon 1990 getroffene Entscheidung bestätigt, dass es – jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte für die Schätzung – nicht zu beanstanden sei, wenn davon ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 3. Keine oder zu geringe Verzinsung

Fehlt es an einer Verzinsung oder ist diese geringer als zwischen fremden Dritten üblich, liegt eine verhinderte Vermögensmehrung vor, die auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Bereits der Entzug von Liquidität der Gesellschaft nimmt dieser zumindest die Möglichkeit, mit der eigenen Geschäftstätigkeit eine Eigenkapitalverzinsung herbeizuführen. Zwischen frem...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Gesellschaft hat selbst einen Kredit aufgenommen

Hat die Gesellschaft selbst Fremdkapital aufgenommen, berechnet sich die für den Ansatz einer vGA erforderliche verhinderte Vermögensmehrung nach den ihr in Rechnung gestellten Sollzinsen, wenn und soweit davon ausgegangen werden kann, dass der dem Gesellschafter (ggf. zinslos) überlassene Darlehensbetrag andernfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre.[66] Nach Tross...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Einlagenzertifikate (Certificates of Deposit/CD)

Von Banken ausgestellte, nicht börsennotierte Zertifikate, die die Einlage von Geld für eine bestimmte Zeit (Laufzeit ein Monat bis mehrere Jahre) zu einem bestimmten Zinssatz bestätigen. Möglich ist sowohl eine Festverzinsung (steuerliche Behandlung s. "Anleihen") als auch eine variable Verzinsung (i. d. R. abhängig vom LIBOR/EURIBOR; steuerliche Behandlung s. "Floater").mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Umtauschanleihen

Umtauschanleihen sind fest verzinsliche Anleihen, deren Zinssatz unter dem marktüblichen Zins zum Zeitpunkt der Emission liegt. Bei diesen Anleihen hat der Gläubiger bei Fälligkeit der Anleihe ein Wahlrecht, die Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zu 100 % oder die Übereignung einer vorher festgelegten Anzahl von bestimmten Aktien zu verlangen.[1] Wandelanleihen (s....mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Ratinganleihen

Ratinganleihen sind anfangs mit einer festen Verzinsung ausgestattet. Die Emissionsbedingungen sehen weiterhin vor, dass sich der Zinssatz erhöht, sollte der Emittent von bestimmten Rating-Agenturen herabgestuft werden. Nach Auffassung des BFH ist der hieraus entstehende Veräußerungsgewinn nicht im Rahmen der Marktrendite (Rechtslage bis 2008) steuerbar. Zwar würden die Schu...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Floater (floating rate notes)

Floater sind Schuldverschreibungen, die nicht mit einer festen, sondern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sind. Grundlage für die Verzinsung sind Referenzzinssätze, wie z. B. der LIBOR (London interbank offered rate) oder der in der Euro-Zone einheitliche Referenzzinssatz EURIBOR (Euro interbank offered rate). Die Verzinsung wird i. d. R. alle 3 oder 6 Monate an de...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Prozesszinsen nach § 236 AO

Erstattungszinsen aus Steuerstreitigkeiten sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.[1] Prozesszinsen zur Einkommensteuer nach § 236 AO fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. " Verzugszinsen "). [2] Prozesszinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind ebenfalls den Einnahmen aus Kapitalvermögen (und nicht nach § 20 Abs. 3 EStG den Einnahmen aus Vermietung u...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Bandbreitenbetrachtung zur Ermittlung fremdüblicher Zinssätze

Rz. 2223 [Autor/Stand] Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Die VWG 1983 relativieren in Tz. 4.2.2. ihre in Tz. 4.2.1. aufgestellte Forderung, bei der Angemessenheitsprüfung von Sollzinssätzen der Banken auszugehen. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass die Umstände des Einzelfalls es notwendig machen können, auch andere Zinssätze als die Sollzinssät...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Ermittlung fremdüblicher Zinssätze

aa) Maßgebende Verhältnisse Rz. 2218 [Autor/Stand] Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Hat die Verrechnung von Finanzierungsleistungen dem Grunde nach zu erfolgen, d.h., erfolgt die Gewährung von Darlehen oder Krediten auf schuldrechtlicher und nicht gesellschaftsrechtlicher Ebene, ist in einem nächsten Schritt ein angemessener Zinssatz für die Gewährung des Darlehens o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 2277 [Autor/Stand] Betriebsprüfungspraxis. Bereits in der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung – insbesondere in Betriebsprüfungen – die Auffassung vertreten, dass Teilwertabschreibungen auf Darlehen eines inländischen Anteilseigners an seine ausländische (Tochter-)Kapitalgesellschaft gem. § 1 Abs. 1 zu korrigieren seien. Hintergrund der Argumentation der Finanzverwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Maßgebende Verhältnisse

Rz. 2218 [Autor/Stand] Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Hat die Verrechnung von Finanzierungsleistungen dem Grunde nach zu erfolgen, d.h., erfolgt die Gewährung von Darlehen oder Krediten auf schuldrechtlicher und nicht gesellschaftsrechtlicher Ebene, ist in einem nächsten Schritt ein angemessener Zinssatz für die Gewährung des Darlehens oder Kredites zu ermitteln. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Anpassungen

Rz. 808 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die im Juli 2010 neugefassten OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erstbewertung

Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des internen Zinssat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Cash- und Devisenmanagement

Rz. 2338 [Autor/Stand] Zentralisierung der Finanzierungsfunktion. Auf Grund der zunehmenden Globalisierung, Deregulierung und Institutionalisierung der internationalen Finanzmärkte umfassen Finanzierungsleistungen zwischen international verbundenen Unternehmen mittlerweile weitaus mehr als die konzerninterne Darlehensgewährung (Anm. 2201), die Einräumung von Lieferantenkredi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1279 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist ferner zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind. Der Gesetzgeber hat diese Frage nicht ausdrücklich geregelt. In § 1 Abs. 3 Satz 6 heißt es lediglich, dass funktions- und risikoadäq...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. BA-Abzug für Aufwendungen

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG regelt den Umfang der als BA abzugsfähigen Zuwendungen abschließend (vgl auch R 4d EStR 2012). Zuwendungen iSv § 4d EStG sind alle einseitigen Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse (s Rn 19; H 4d Abs 1 EStH 2021 "Zuwendungen"). Im Umkehrschluss liegen Aufwendungen vor, wenn das Trägerunternehmen Leistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Berücksichtigung eines Gewinnaufschlags

Rz. 2088 [Autor/Stand] Kein internationaler Konsens. Über die Frage, ob auf die umlegbare Kostenmasse ein Gewinnaufschlag zu erheben ist oder nicht, konnte bisher international noch kein Konsens erzielt werden.[2] Die OECD-Leitlinien idF des Abschlussberichts zu den Maßnahmen 8–10 des BEPS-Aktionsplans gehen davon aus, dass ein Gewinnaufschlag vorzunehmen ist.[3] Die VWG-Uml...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fremdwährungsdarlehen

Rz. 2228 [Autor/Stand] Grundsatz der Vertragsfreiheit. Werden Darlehen oder Kredite zwischen verbundenen Unternehmen in unterschiedlichen Währungsräumen vergeben, so spielen sowohl das Währungsrisiko als auch die eventuell anfallenden Kurssicherungskosten eine besondere Rolle. Nach Tz. 4.2.3. VWG 1983 ist bei Darlehen in ausländischer Währung der sog. Währungszins als Vergle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Einschaltung von Finanzierungsgesellschaften

Rz. 2241 [Autor/Stand] Vorteile einer Finanzierungsgesellschaft. Die Funktionen einer Finanzierungsgesellschaft liegen im Wesentlichen in der Beschaffung von Kapital auf in- und ausländischen Kapitalmärkten verbunden mit dem Zweck einer Weiterleitung der aufgenommenen Kapitalmittel an verbundene Unternehmen. Die Einschaltung von ausländischen Finanzierungsgesellschaften dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA

Rz. 2295 [Autor/Stand] Eine Einkünftekorrektur nach § 1 ist darüber hinaus – im Abkommensfall – an der Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift zu messen. Die Sperrwirkung der Vorschrift folgt bereits aus ihrem Wortlaut, nach der die Vertragsstaaten Einkünftekorrekturen nur in den Schranken des Fremdvergleichsgrundsatzes vornehmen "dürfen".[2] Demnach erlaubt Art. 9 Abs. 1 O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend. Einbringungsgeborene Anteile können nur an einer inl oder ausl EU-Kap-Ges bestehen. Daher dürften bei einer Veräußerung im EU-Ausl Fremdwährungsprobleme nur selten auftreten. Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Verrechnung dem Grunde nach

Rz. 2315 [Autor/Stand] Geschäftsbeziehung oder ausschließliche Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Die Frage der Verrechnung einer angemessenen Avalvergütung ("Avalprovision") für die Gewährleistung der vorstehend dargestellten Finanzierungsunterstützungen geht zunächst dahin, ob dem Grunde nach eine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 zwischen den verbundenen...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzierungsleasing

Rn. 139 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasinggeber aktiviert zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts des Leasinggegenstands zzgl. seiner Anlaufkosten (vgl. IFRS 16.67; IFRS 16.69). Für die Ermittlung des Nettoinvestitionswerts ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende interne Zinssatz (interest rate implicit in the lease) maßgeb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / h) Verhältnis zu den §§ 7–13

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünftekorrektur. Ein Steuerinländer kann Geschäftsbeziehungen zu einer von ihm beherrschten ausländischen Zwischengesellschaft unterhalten. Werden im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen Entgelte vereinbart, die zwischen fremden Dritten unüblich sind, so können dadurch die Einkünfte des Steuerinländers im Inland gemindert sein. Für diesen Fall enthält §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Keine Anwendung des § 1

Rz. 2290 [Autor/Stand] Zwecksetzung des § 1. Es ist im Schrifttum[2] hinreichend verdeutlicht und durch ein Urteil des FG Düsseldorf[3] bestätigt worden, dass die Auffassung der Finanzverwaltung zur Korrektur von Teilwertabschreibungen und Forderungsverzichten auf eigenkapitalersetzende Darlehen nach § 1 vor dem Hintergrund der Zwecksetzung und der Tatbestandsvoraussetzungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr