Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.2 Bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 28 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (Rz. 18f.) wird ein Wahlrecht (Rz. 31) eingeräumt, die Deckungsrückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinssatz, der sich durch § 25 RechVersV oder der auf Grund des...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.3.2 Kassa-, Terminkurs

Rz. 42 Großbanken sowie die Europäische Zentralbank ermitteln den Kassakurs geschäftstäglich aus vorgenommenen Devisenhandelsgeschäften, bei denen die Erfüllung der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen spätestens 2 Geschäftstage (regelmäßig am 2. Geschäftstag) nach Abschluss erfolgt. Wegen des in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB enthaltenen Stichtagsprinzips sind sie für die bilanz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 § 21a KStG ist erforderlich (für Zweifel s. Rz. 6), weil damit von der allgemeinen Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG abgewichen wird (Rz. 25). Die Abzinsung von Deckungsrückstellungen muss daher nicht mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 % (Rz. 28), sondern kann durch das Wahlrecht (Rz. 31) mit dem jeweiligen handelsrechtlichen Zinssatz erfolgen. Dadurch ko...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3.2 Verbindlichkeiten

Rz. 86 Verbindlichkeiten sind handelsrechtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[2] Es ist hierunter der Betrag zu verstehen, den der Schuldner zur Begleichung der Verbindlichkeit aufbringen muss, die geschuldete Leistung. In der Regel ist der Erfüllungsbetrag in einer Rechnung oder in dem zugrunde liegenden Vertrag fixiert.[3] Rz. 87 Unverzinslichkeit oder Unterverzinsl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.2.3 Abzinsung

Rz. 52 Als Rückstellungen für Verpflichtungen sind auch Schadenrückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist zu beachten. Die Finanzverwaltung beanstandet jedoch nicht, wenn Erst- oder Rückversicherungsunternehmen bei der Abzinsung der Schadenrückstellungen ein durch ein BMF-Schreiben gereg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 21a KStG erlaubt Versicherungsunternehmen (Rz. 17ff.) bei der Abzinsung von Deckungsrückstellungen (Rz. 23) die Anwendung des handelsrechtlichen Zinssatzes (Rz. 28), anstelle des steuerlichen Zinssatzes von 5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG). Rz. 2 Abs. 1 enthält die Anordnung in Satz 1 allgemein für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds und in Satz 2 spezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehen / 1 Darlehen der GmbH an den Gesellschafter (Gesellschaftsdarlehen)

Die Vermögenssphäre der GmbH als juristisch selbstständiger Person ist strikt von der Vermögenssphäre ihrer Gesellschafter zu trennen. Daher steht es der GmbH frei, sowohl ihren Gesellschaftern als auch Drittpersonen Darlehen zu gewähren, genauso wie sie umgekehrt Darlehen von diesen erhalten kann. Bei der Darlehensgewährung an Gesellschafter muss Folgendes beachtet werden: D...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein: Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsmarkt: Miete schlägt Kauf

In 365 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland ist das Mieten einer Wohnung mittlerweile günstiger als das Kaufen. Das entspricht einer Quote von 91 %, wie eine Analyse des Immobilienberaters Colliers zeigt (Stand: 31.12.2023). Bei Häusern liegt die Quote bei 82 %. Verhältnis zwischen Mieten und Kaufen hat sich gedreht Im bundesweiten Durchschnitt sparen dem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10 Strafen

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund der nicht einheitlichen Gesetzgebung gibt es eine große Bandbreite denkbarer Strafen. In der Regel bewegen sich Strafen bei falscher Steuerabführung mit Ausnahme von Fällen der Hinterziehung und des Betruges in einem Bereich zwischen 5 % und 25 % der Steuer. Bei Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung sind sehr hohe Geldstrafen und Haf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Entrichtung, Zinsen

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Entrichtung der Einfuhrabgaben hat die Zollbehörde im Regelfall eine Frist von höchstens zehn Tagen ab Zugang des Bescheids zu setzen (Art. 108 Abs. 1 UZK). Die Aussetzung der Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erfolgen, und zwar im Regelfall gegen Sicherheitsleistung (Art. 108 Abs. 3 UZK i. V. m. Art. 89 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18.1.3 Verzinsung von Umsatzsteuerguthaben

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsatzsteuerguthaben werden mit einem jährlichen Zinssatz von einem Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz der Bank of England, aber mindestens mit 0,5 % ab dem ersten Tag nach Fälligkeit oder nach Einreichung der Erklärung, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, verzinst.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Beitragszusage mit Mindestleistung

Rz. 38 Erst seit dem 1.1.2002 ist die Beitragszusage mit Mindestleistung im Betriebsrentengesetz enthalten. Festgelegt wird dabei der Beitrag, die Leistung ist vom Anlageerfolg abhängig. Ein Zinssatz wird dabei nicht festgelegt. Nach der gesetzlichen Regelung steht dem Arbeitnehmer in jedem Fall die Summe der aufgelaufenen Beiträge, saldiert mit den Prämien für Risikoleistun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine USt-Voranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Lag der Umsatz eines Steuerpflichtigen im letzten Kj. unter 110.000,00 EUR, ist der Voranmeldungszeitraum das Kalenderquartal. In der USt-Voranmeldung ist die geschuldete USt selbst zu berech...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18.1.2 Verspätete Zahlungen von Umsatzsteuerzahllasten

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für verspätete Zahlungen von Umsatzsteuerzahlungen werden Säumniszuschläge ("late payment penalties") im Falle einer vollen Zahlung oder der Vereinbarung eines Zahlungsplans binnen 15 Tagen nach Fälligkeit nicht festgesetzt, zwischen 16 bis 30 Tagen nach Fälligkeit in Form eines ersten Säumniszuschlages ("first penalty") festgesetzt, der 2 % d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Kreditgewährung i. S. d. Befreiung besteht typischerweise in der entgeltlichen Überlassung von Kapital gegen Entgelt (vgl. hierzu zuletzt EuGH vom 06.10.2022, C-250/21, O. Fundusz Inwestycynjy Zamkniety reprezentowany przez O S. A., Rn. 33; EuGH vom 17.12.2020, C-801/19, Franck, Rn. 36). Dies setzt voraus, dass das zur Nutzung überlassen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen auf Überentnahmen - Verfassungsmäßigkeit des typisierten Zinssatzes

Leitsatz Der typisierte Zinssatz von 6 %, mit dem die auf Überentnahmen entfallenden nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG zu ermitteln sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe des Zinssatzes gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG. In dem Einspruchs- und Klageverfahren wandte sich die Klägerin mit ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.3 Für die Jahre 2007–2015 anwendbare Zinssätze und Kapitalisierungsfaktoren

Rz. 376a Da Art. 3 ErbStRG für Erwerbe von Todes wegen die Möglichkeit vorsieht, die seit dem 1.1.2009 geltenden erbschaftsteuer- und bewertungsrechtlichen Vorschriften rückwirkend auf die Jahre 2007 und 2008 anzuwenden, hat das BMF auch für diese Jahre Basiszinssätze veröffentlicht. Im Einzelnen ergeben sich danach folgende Zinssätze und Kapitalisierungsfaktoren:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.1.1 Basiszinssatz

Rz. 375 Der Basiszinssatz ist eine variable Größe. Er ist nach § 203 Abs. 2 S. 1 BewG a. F. aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist nach § 203 Abs. 2 S. 2 BewG a. F. auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Der Begriff der "langfris...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.2 Abzug der Bodenwertverzinsung

Rz. 537 Nach § 185 Abs. 2 S. 1 BewG ist der Reinertrag des Grundstücks um den Betrag zu verringern, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts ergibt; dies ergibt den Gebäudereinertrag. Der Abzug der Bodenwertverzinsung trägt dem Umstand Rechnung, dass die vertraglich vereinbarte bzw. die übliche Jahresmiete des Grundstücks nicht nur den Ertrag des Gebäudes da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 7 von 10: Zinsen werden nicht bzw. zu spät erfasst

Ein typischer Fall für eine unterlassene Verbindlichkeitsbuchung sind Bankzinsen. Sie werden oft erst dann gebucht, wenn sie auf dem Kontoauszug der Bank erscheinen. Das kann im Folgemonat oder im Folgequartal sein. Bei öffentlichen Darlehen oder bei Eurokrediten erfolgt die Zinszahlung sogar nur 1-2 mal pro Jahr. Wenn es sich um größere Zinsbeträge handelt, sollten diese in ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.4 Niedrig oder hochverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden

Rz. 105 Die Bewertung einer Kapitalforderung über dem Nennwert ist geboten, wenn die Kapitalforderung über eine längere Zeit eine Verzinsung verspricht, die erheblich über der normalen Verzinsung vergleichbarer Kapitalanlagen liegt und der hohen Verzinsung keine anderen wirtschaftlichen Nachteile gegenüberstehen. Darüber hinaus ist die Bonität des Schuldners zu berücksichtig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.1 Regelbewertung

Rz. 141 § 14 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängen, und stellt eine Spezialvorschrift zu § 13 BewG dar. Obwohl die Lebensdauer einer Person bis zu ihrem Tod objektiv ungewiss ist, behandelt § 14 Abs. 1 BewG die lebenszeitabhängigen Nutzungen und Leistungen wie solche von bestimmter Dauer[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.4 Bewertung des Erbbaugrundstücks (§ 194 BewG)

Rz. 564 Nach § 194 Abs. 1 BewG ist auch der Wert des Erbbaugrundstücks vorrangig im Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG zu bewerten. Dessen Anwendung kommt jedoch nur in Betracht, wenn für das Erbbaugrundstück Vergleichskaufpreise vorliegen. Vergleichskaufpreise sind möglichst innerhalb der gleichen Grundstücksart, mit annähernd gleich hohen Erbbauzinsen, in Gebieten mit an...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.3 Bewertung des Erbbaugrundstücks (§ 194 BewG)

Rz. 567g Nach § 194 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaugrundstücks vorrangig in Anlehnung an § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaugrundstückskoeffizienten. Erbbaugrundstückskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden (§ 12 Abs. 3 BewG)

Rz. 103 Der Wert unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist nach § 12 Abs. 3 S. 1 BewG der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.5 Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen (§ 13 Abs. 3 BewG)

Rz. 140 Ist der gemeine Wert eines Rechts auf Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen.[1] Die Worte "nachweislich" und "nachgewiesen" regeln nicht das Verfahrensrecht bei der Sachverhaltsermittlung, sondern sind Tatbestandsmerkmale des sachlichen R...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.3.3 Wert des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5–7 BewG)

Rz. 573f Nach § 195 Abs. 5 S. 1 BewG wird der Wert des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks ermittelt durch Bildung der Summe aus dem nach § 195 Abs. 6 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, und dem nach § 195 Abs. 7 BewG über die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.3.2 Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2–4 BewG)

Rz. 573b Nach § 195 Abs. 2 S. 1 BewG wird der Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ermittelt durch Bildung der Summe aus dem Wert des Grundstücks, der nach den §§ 179, 182–196 BewG festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Nutzungsrecht nicht bestünde, abzüglich des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG und der nach § 195 Abs. 3 BewG über die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.4 Ansatz des gemeinen Werts (§ 14 Abs. 4 BewG)

Rz. 150 Ist der gemeine Wert nachweislich geringer oder höher als der Wert, der sich nach § 14 Abs. 1 BewG ergibt, ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen.[1] Als der sich nach § 14 Abs. 1 BewG ergebende Wert ist auch ein nach § 14 Abs. 3 BewG ermittelter Wert anzusehen. Denn diese Vorschrift enthält keine eigenständige Bewertungsregelung, sondern bestimmt ledig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.8 Höchstbetrag des Jahreswerts von Nutzungen (§ 16 BewG)

Rz. 159 Nach § 16 BewG kann bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird. Diese Höchstbetragsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Nutzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.7.2 Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2023

Rz. 569 § 195 BewG regelt die Bewertung in einem stark typisierenden Verfahren, für das nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden kann. In dem Bericht des Finanzausschusses[1] wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen sei, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert übersteigt und dem Stpfl. der Nachw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 130 Die §§ 13–16 BewG regeln die Bewertung von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten.[1] Sie sind grundsätzlich bei allen Vermögensarten anzuwenden, soweit die Berechtigungen bzw. Verpflichtungen nicht Teile wirtschaftlicher Einheiten sind, die als Ganzes zu bewerten sind. Beim Betriebsvermögen kommen die §§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.2 Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind

Rz. 135 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen vor, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt.[1] Nach § 13 Abs. 1 S. 1 BewG ist der Kapitalwert mit dem aus Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vervielfältiger des Jahreswerts anzusetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung: Ein P... / 3.1 Handelsrechtlich sind künftige Preis- und Kosten­steigerungen zu berücksichtigen

Rückstellungen sind handelsrechtlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Bei der Rückstellungsbewertung in der Handelsbilanz sind somit künftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend zu berücksichtigen.[1] Darüber hinaus sind langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung: Ein P... / 4 Praxis Beispiel: Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Die Kurt Fleißig GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Freiburg ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und stellt hochwertige Messgeräte für die Chemieindustrie her. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der anzuwendende Steuersatz für die Berechnung latenter Steuern beträgt 30 %. Für das Spitzenmodell im Produktsortiment "Calibrator 300...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.2 Anrechnung von Drittmitteln

Die Anrechnung von Drittmitteln regelt § 559a BGB. Diese gehören nach § 559a Abs. 1 BGB nicht zu den für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme aufgewendeten Kosten. Es bedarf insoweit keiner Problematisierung, dass ein Vermieter nicht die reinen Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter umlegen kann, die er nicht selbst getragen, sondern hierfür Drittmittel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.4 Mieterhöhung nach Modernisierung unter Berücksichtigung von Drittmitteln

Textbaustein: Ausführungen zur Inanspruchnahme von Drittmitteln im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung [1] (...) Gemäß § 559a BGB verringert sich der Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Darlehensbetrag. Maßgebend ist der mar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.1 Grundsätze

Insbesondere bestimmte Fördermittel werden nur im Rahmen eines Darlehens vergeben. Längst hat der BGH[1] für den Bereich des Wohnungseigentums klargestellt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr